Unleserlicher Parkschein

29. April 2017

Ein Niederösterreicher bezahlte einen Kurzparkschein und legte diesen zwar hinter die Windschutzscheibe, allerdings mit der beschrifteten Seite nach unten. Der Schein sei nicht leserlich abgelegt gewesen, argumentierte die Behörde und strafte den Autolenker. Für Volksanwalt Fichtenbauer eine Schikane der Behörde, die Gültigkeit des Kurzparkscheins wäre trotz allem klar ersichtlich gewesen.

Wegen eines Arzttermins war ein Mann im September 2014 in Bruck an der Leitha unterwegs. Er stellte sein Fahrzeug am Hauptplatz ab, kaufte einen Parkschein und hinterließ diesen auf dem Armaturenbrett in seinem Auto. Als er einige Zeit später zu seinem Auto zurückkam, fand er - wider Erwarten - einen Strafzettel vor. Der Parkschein lag verkehrt herum, also mit der beschrifteten Seite nach unten, hinter der Windschutzscheibe. "Nicht leserlich", so das Kontrollorgan der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha und stellte ein Organmandat über 20 Euro aus.

Der Bestrafte beschloss, die Strafe nicht zu bezahlen, da er wusste, dass er einen gültigen Parkschein gelöst hatte und diesen im Verwaltungsstrafverfahren vorlegen wollte. Letztlich scheiterte er aber mit seinen Rechtsmitteln und musste knapp 75 Euro bezahlen.

Obwohl er im Verwaltungsstrafverfahren beweisen konnte, dass er einen Parkschein gelöst hatte, blieb es bei der Strafe, was für ihn unverständlich war. Er vermutete eine behördliche Schikane. Grund dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen. Diese sehen eine Strafe nicht nur für das Nichtentrichten der Parkgebühr, sondern auch für das nicht richtige Hinterlegen des Parkscheins vor: "Der Automatenparkschein ist vom Abgabepflichtigen mit Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut sicht- und lesbar [...] anzubringen."

Im Studio diskutieren neben Volksanwalt Dr. Fichtenbauer der Bürgermeister von Bruck an der Leitha sowie der zuständige Bezirkshauptmann. Der Bürgermeister stellte fest, dass sich das überprüfende Aufsichtsorgan an die Verordnung gehalten habe. Es habe sogar Nachsicht gezeigt, indem es bis zur Ausstellung des Strafmandates eine halbe Stunde gewartet habe, ob nicht doch der Fahrzeugbesitzer zum Auto zurückkäme, um die ordnungsgemäße Bezahlung der Parkgebühr zu bestätigen, also den Parkschein umzudrehen und diesen sichtbar zu machen.

Der Bezirkshauptmann sah keine Möglichkeit für eine Aufhebung der Strafe. Es könne durchaus vorkommen, dass sich der Parkzettel durch einen Windstoß beim Schließen der Türe umdreht. Das korrekte Anbringen müsse vom Fahrzeughalter kontrolliert werden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hielt dagegen, dass die Parkgebühr nachweislich bezahlt worden sei. Das Verwaltungsstrafgesetz sehe bei Übertretungen mit unbedeutenden Folgen und geringem Verschulden die Möglichkeit einer Ermahnung vor. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmung gebe, hätte sie sich in diesem Fall angeboten. Die „Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsguts“ – wie vom Gesetz ebenso verlangt – sei aus seiner Sicht als untergeordnet zu bezeichnen. Die Vertreter von Stadt und Bezirk sahen dies anders und wollen von der Strafe nicht absehen.

 

Nachgefragt: Gymnasium in Platznot

Im April 2014 wurde die Raumnot im Mödlinger Gymnasium Keimgasse in der Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert. Das Schulgebäude ist für ca. 700 Schüler konzipiert, de facto werden dort aber mehr als 1000 Kinder unterrichtet, teilweise im Schulhof in einem Container ohne Wasser und Toiletten. Zudem ist es in den Containern im Sommer für die Schülerinnen und Schüler unzumutbar heiß. Der Elternverein der Schule hatte bereits mehrfach mit politisch Verantwortlichen gesprochen, jedoch ohne konkrete Lösungen zu erreichen.

Anfang 2015 teilte das Bildungsministerium mit, dass die Standortauswahl im laufenden Jahr abgeschlossen werde. Der Zeitraum von der Planung bis zur Errichtung werde dann noch einmal drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen.

2017 ist es nun endlich so weit: Ausschreibungen wurden nun in die Wege geleitet, die Bau- und Planungsphasen sind im Gymnasium in Mödling sowie in einem Gymnasium im nahe gelegenen Perchtoldsdorf bereits im Gange. Volksanwalt Fichtenbauer betonte, dass sich die Schulen im so genannten „Wiener Speckgürtel“ befänden und weitere vorausschauende Planungen notwendig seien. Die Vertreterin des Bildungsministeriums bestätigte dies und betonte, dass über die Umbaumaßnahmen in den beiden Gymnasien hinaus weitere längerfristige Planungsschritte gesetzt würden.