Ungleiche Opfer – Reform des Heimopferrentengesetzes dringend erforderlich

24. Februar 2018

Nach dem neuen HOG gebührt „Heimopfern“ eine monatliche Zusatzrente von EUR 300,- zwölf Mal jährlich zur Pension. Auch Bezieherinnen und Bezieher einer Dauerleistung der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit sowie alle anderen Betroffenen ab dem gesetzlichen Pensionsalter haben einen Anspruch auf die Leistung. Doch nicht alle Opfer, die als Kinder und Jugendliche in öffentlichen Einrichtungen misshandelt wurden, erhalten die Rente. Kinder, denen Gewalt in Krankenhäusern, privaten Einrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angetan wurde, werden in dem Gesetz nicht berücksichtigt.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ spricht ein Pensionist über die schrecklichen Misshandlungen, denen er ausgesetzt war, als er im Kindesalter zur Behandlung einer Knochentuberkulose mehrere Monate in einem Krankenhaus untergebracht war.

Die Kinder wurden sexuell missbraucht, geschlagen, zur Strafe in dunkle Abstellkammern gestellt oder kalt abgeduscht. Volksanwalt Kräuter zieht nach einem halben Jahr als Leiter der Rentenkommission Bilanz: „Bei der Rente handelt es sich um eine Anerkennung für erlittenes Leid, eine Wiedergutmachung ist ohnehin nicht möglich.“ Das Gesetz weise jedoch gravierende Lücken auf. Kräuter fordert daher Reformen: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderungen vor Erreichen des Pensionsalters müssen unbedingt miteinbezogen werden.“

Aufgrund des meist hohen Lebensalters von seinerzeit schwer misshandelten Menschen appelliert die Volksanwaltschaft, das HOG bis Sommer 2018 zu reformieren.

Nachgefragt zur Kostentragung von Zahnfüllungen

Nach dem Zahnarztbesuch bei einer niederösterreichischen Zahnärztin staunte ein Wiener nicht schlecht, als er für die Kunststofffüllungen seines Sohnes bezahlen musste. Schließlich werden die Kosten für diese Zahnfüllungen bei Jugendlichen unter 15 Jahren von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) bei Vertragszahnärzten in Wien komplett übernommen. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) hingegen übernimmt nur die Leistungen für Amalgamfüllungen.

Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte damals die Verwendung von Amalgam und die Ungleichbehandlung der Versicherten.

Erfreulicher Weise änderte die NÖGKK ihren Kostenleistungskatalog: Seit Juli 2017 werden nun Kunststofffüllungen bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von der NÖGKK gezahlt.

Nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments dürfen ab Juli 2018 kein Amalgam bei schwangeren oder stillenden Frauen sowie bei Jugendlichen unter 15 Jahren als Zahnfüllung  verwendet werden