Ungleichbehandlung am Badeteich

20. Mai 2017

Einmal mehr beschäftigt sich die Volksanwaltschaft mit unterschiedlichen Tarifen für Badeteichgäste. Konkret geht es um die Saisonkarte für den Badeteich in Guntramsdorf, die für Ortsansässige heuer nur 40 Euro kostet, während alle anderen 80 Euro bezahlen müssen. Mehrfach hatte die Volksanwaltschaft auf die unzulässige Diskriminierung hingewiesen, doch der Bürgermeister sieht sich im Recht.

Volksanwältin Brinek verweist zum wiederholten Male auf die geltende Rechtslage: „Sowohl die Österreichische Verfassung als auch das EU-Recht verbietet eindeutig diese Ungleichbehandlung, das kann man nicht mit einem Gemeinderatsbeschluss außer Kraft setzen.“ Auch das Argument, dass Einheimische Gemeindeabgaben leisten, sei nicht überzeugend: „Diese Abgaben sind nicht zweckgebunden. Die differenzierte Preisgestaltung ist schlichtweg unzulässig und muss ein Ende haben!“

Hühnerhaltung im Wohngebiet

Immer wieder erreichen die Volksanwaltschaft Beschwerden über Nutztierhaltung im Wohngebiet. Im konkreten Fall geht es um einen Niederösterreicher, der sich durch Hühner und die daraus resultierende Lärm- und Geruchsbelästigung gestört fühlt. Besonders verärgert ist er aber über die Reaktion der Gemeinde, die sich nicht zuständig fühlt.

Der betroffene Nachbar hatte die Nutztierhaltung bei der Gemeinde angezeigt. Die lapidare Antwort der Behörde: Man sei nicht für Tierhaltung zuständig. Der Beitrag zeigt ganz deutlich, dass in einem als Geräteschuppen deklariertem Gebäude Hühner gehalten werden und diese auch frei auf dem Grundstück herum laufen. Volksanwältin Brinek dazu: „Das Gesetz regelt ganz klar, dass eine Nutztierhaltung im Wohngebiet nicht zulässig ist. Wenn sich die Gemeinde wünscht, dass sich jeder seine Hühner, Ziegen, Kühe usw. auf dem Grundstück halten darf, dann müsste man eine Umwidmung in Agrargebiet anstreben. Das ist wohl kaum im Sinne der Bevölkerung.“

Auch zum Hühnerstall hat die Volksanwältin eine klare Meinung: „Zwar sind Gerätehütten unter 10m² in der Tat bewilligungs- und anzeigefrei, allerdings stelle ich hier eine zweckwidrige Verwendung fest. Es handelt sich eindeutig um einen Hühnerstall und nicht um eine Gerätehütte.“ Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten und die Gemeinde ist dringend gefordert, eine baubehördliche Überprüfung vorzunehmen. Nach Einschalten der Volksanwaltschaft und des ORF wurde ein Lokalaugenschein angekündigt.