Umstrittenes Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet

29. Juni 2013

Ein geplantes Wasserkraftwerk in der Steiermark erhitzt die Gemüter. An der Schwarzen Sulm soll ein Hochdruck-Ausleitungskraftwerk errichtet werden. Durch die Entnahme von Flusswasser, welches durch eine 13 Kilometer lange Druckleitung zu einer Turbine geführt werden soll, könnte Strom gewonnen werden. Negative Effekte auf die Flora und Fauna der Sulm werden befürchtet. Denn das betroffene Gebiet ist sowohl Teil des Landschaftsschutzgebietes Koralpe als auch des Natura 2000 Europaschutzgebietes „Schwarze und Weiße Sulm“.

Die Landesregierung erteilte die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Projekt im Jahr 2006, die wasserrechtliche Bewilligung folgte im Jahr 2007. Gegen diese Bewilligung erhob der Landeshauptmann als wasserwirtschaftliches Planungsorgan Berufung, welcher vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wegen schwerer Bedenken gegen das Kraftwerk stattgegeben wurde. Gegen den Berufungsbescheid des BMLFUW erhoben die Projektwerber Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde aus formalen Gründen statt und damit wurde die ursprüngliche wasserrechtliche Bewilligung im Jahr 2012 rechtskräftig.

Volksanwältin Mag.a Stoisits unterstützt die Anliegen der besorgten Bürgerinnen und Bürger. „Hier geht es um Lebensgrundlagen und den Schutz der Natur. Warum muss das Kraftwerk gerade in einem Naturschutzgebiet errichtet werden?“, fragt Volksanwältin Stoisits. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie ist nach einer Verfahrenseinstellung wieder anhängig. Auch führt die Landesregierung aktuell ein neues Verfahren durch, das eine Abänderung der wasserrechtlichen Bewilligung bewirken könnte.

Volksanwältin Stoisits fordert eine Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind: „Es wäre besser kein Kraftwerk zu bauen, um mögliche Strafzahlungen an die EU zu vermeiden, denn das Wasser der Sulm gehört für die Steirer und Steirerinnen geschützt.“

Bilanz Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits

Nach sechs Jahren geht die Amtszeit von Volksanwältin Mag.a Stoisits zu Ende. Zu diesem Anlass wurde vom ORF Bürgeranwalt ein kurzes Portrait der Volksanwältin gestaltet. Darin resümiert Stoisits nicht nur über ihre sechs Jahre in der Volksanwaltschaft, sondern auch ihre Aktivitäten während der letzten 23 Jahre in der österreichischen Politik. „Es ist wesentlich, dass sich die Verwaltung der Bevölkerung stellt. Eine offene und transparente Verwaltung ist mir ein besonderes Anliegen“, so Volksanwältin Mag.a Stoisits abschließend. 

 

Die Sendung kann nach der Ausstrahlung sieben Tage lang in der ORF-TVthek abgerufen werden.