Trotz Polizeipräsenz und Wegweisung vermehrt Gewalttaten

10. Februar 2017

Wie Medienberichten zu entnehmen war, griff im Jänner 2017 ein Mann seine Ex-Partnerin in Graz in Anwesenheit der Polizei mit einem Messer an und verletzte sie schwer - gegen ihn lag ein aufrechtes Betretungsverbot vor. Das Opfer kritisiert nun die Vorgangsweise der Polizei und fordert Schadenersatz aufgrund unterlassener Hilfeleistung.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer leitet ein amtswegiges Prüfverfahren ein. „Zu prüfen ist der Einsatz der Exekutive, vor allem wie es passieren konnte, dass die junge Frau schwer verletzt wurde, obwohl drei Polizisten anwesend waren.“ Dem Volksanwalt liegt aber auch der Opferschutz am Herzen. Wichtig ist ihm, wie Betroffenen in jenen Fällen geholfen werden kann, wenn bereits Wegweisungen vorliegen und Exekutive, Gewaltschutzeinrichtungen und die Justiz über mögliches Gewaltpotential informiert sind.

Erst im Dezember 2016 erlag eine Frau in Wien ihren Verletzungen, nachdem sie von ihrem Ehemann angegriffen worden war. Einen Polizeieinsatz hatte es schon ein Monat davor gegeben und ein aufrechtes Betretungsverbot lag vor. Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie vermutete damals, dass die Gefahr nicht ausreichend ernstgenommen worden sei. Die Volksanwaltschaft bezieht diesen Fall auch in ihre Prüfung mit ein. Fichtenbauer stellt klar: „Nicht nur der Polizeieinsatz in Graz ist zu prüfen. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen bestehen. Es geht nicht an, dass die Behörden über die Gefahr Bescheid wissen und Opfer dennoch nicht geschützt werden.“