Tragischer Suizid eines 11-jährigen Flüchtlings

14. Dezember 2017

Kräuter: „Kein Hinweis auf Behördenverschulden“, aber Kritik und Reformvorschlag zur Obsorge bei UMF

In einem Flüchtlingsquartier in Baden hat sich im November 2017 ein 11-Jähriger das Leben genommen. Dieser Tod macht sehr betroffen. Die der Volksanwaltschaft vorgelegten Akten des Kinder- und Jugendhilfeträgers enthalten keinerlei Hinweise auf vorangegangene Suizid-Andeutungen des Buben. Weder sein familiäres, soziales oder schulisches Umfeld hat zu irgendeinem Zeitpunkt ein verhaltensauffälliges oder gar selbstgefährdendes Verhalten dieses Kindes wahrgenommen. Der BH Baden und dem Land NÖ als Kinder- und Jugendhilfeträger kann im Zusammenhang mit dem Suizid kein Vorwurf gemacht werden.

Unabhängig von dieser Tragödie seien aus Sicht der Volksanwaltschaft zwei Umstände zu kritisieren. Kräuter: „Einerseits erscheint die Anfang 2016 erfolgte gerichtliche Übertragung der Obsorge von sechs Kindern an einen 23-jährigen Bruder äußerst bedenklich. Andererseits hätte der Kinder- und Jugendhilfeträger zum Schutz des 9-jährigen Bruders mit Down Syndrom aufgrund mehrerer Gefährdungshinweise einschreiten müssen. Die offensichtliche Überforderung des 23-Jährigen mit den sechs Kindern hätte zu einer gesonderten Betreuung und Unterbringung des Kindes mit Behinderung führen müssen.“

Ergänzend wird auf Reformvorschläge im Anfang der Woche veröffentlichten Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Thema „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ hingewiesen. Kräuter: „Die Volksanwaltschaft empfiehlt eine Gesetzesänderung, wonach die Kinder- und Jugendhilfeträger für minderjährige Flüchtlinge ohne Obsorgeberechtigte vorerst automatisch die Verantwortung und Betreuung übernehmen.“