Stoisits: Kein Wahlrecht für außerordentliche HörerInnen?

11. April 2011

Herr H., der in seiner Freizeit an der Universität Wien studiert, wandte sich 2010 an die Volksanwaltschaft. Herr H. zahlt zwar regelmäßig ÖH-Beiträge, verfügt aber als außerordentlicher Studierender über keine Berechtigung, an den HochschülerInnenschaftswahlen teilzunehmen.

Die Volksanwaltschaft bestätigte die diesbezügliche Rechtslage, ersuchte das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie die Österreichische HochschülerInnenschaft aber um eine Stellungnahme. Das Bundesministerium argumentierte, dass außerordentliche Studierende keinem ordentlichen Studium zugeordnet werden können und oft nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, weswegen ein Wahlrecht schwierig zu administrieren wäre. Außerdem hätte die HochschülerInnenschaft einen entsprechenden Wunsch auf Änderung der geltenden Rechtslage bislang an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht herangetragen.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft wiederum unterstrich, dass für sie das aktive und passive Wahlrecht für alle Studierenden eine Selbstverständlichkeit darstelle. Sie sehe keinen Grund, weshalb außerordentlichen HörerInnen dieses Wahlrecht nicht zukommen soll, zumal auch diese Gruppe von ihr vertreten werde und ÖH-Beiträge entrichte. Die Österreichische HochschülerInnenschaft fordere daher eine entsprechende Änderung des HochschülerInnenschaftsgesetzes.

Volksanwältin Stoisits setzte die zuständige Bundesministerin von dieser Forderung in Kenntnis. Die Volksanwaltschaft beabsichtigt weiters eine legistische Anregung auf Zuerkennung des Wahlrechts für außerordentliche Studierende in ihren Tätigkeitsbericht an den Nationalrat und an den Bundesrat für das Jahr 2010 aufzunehmen.

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