Steiermark Prüfbericht 2008/2009

7. Dezember 2010

Die Volksanwaltschaft kontrolliert in der Steiermark nicht nur den Vollzug der Bundesgesetze, sondern auch die gesamte Landes- und Gemeindeverwaltung. Alle zwei Jahre legt sie dem Steiermärkischen Landtag einen entsprechenden Bericht vor. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag.a Terezija Stoisits präsentierten heute diesen Prüfbericht für die Jahre 2008 und 2009.

Die meisten Beschwerden der Steirerinnen und Steirer betrafen 2008/2009 das Raumordnungs- und Baurecht. Fast 200 Fälle der prüfzuständigen Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek betrafen mögliche Behördenfehler bei der Flächenwidmung oder Klagen über zu lange Baubewilligungsverfahren. Der Sozialbereich findet sich mit beinahe 150 Fällen an zweiter Stelle. Der zuständige Volksanwalt Dr. Peter Kostelka kritisierte in seinem Berichtsteil vor allem schwere Mängel bei der Kontrolle von Pflegeheimen und Pflegeplätzen in der Steiermark in den Jahren 2008 und 2009.  Aber auch Probleme im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, des Gewerbewesens und des Polizei- und Verkehrsrechts führen regelmäßig zu Beschwerden der Bevölkerung. Prüfzuständig für diese Bereiche ist Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits.

Insgesamt konnte die Volksanwaltschaft 562 Fälle in der Landes- und Gemeindeverwaltung abschließen, die zwischen 1. Jänner 2008 und 31. Dezember 2009 an sie herangetragen worden waren. In 14,1 Prozent aller abgeschlossenen Prüfverfahren lag ein Missstand in der Steiermärkischen Landes- oder Gemeindeverwaltung vor. In 329 Fällen war das Vorgehen der Behörden korrekt. Die Volksanwaltschaft informierte in diesen Fällen die Betroffenen über die Rechtslage und eventuell mögliche Lösungsansätze für ihr Problem.

Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit mehr als 30 Jahren die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Wann immer Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, sie werden von einer Verwaltungsbehörde nicht korrekt behandelt, können sie sich an die Mitglieder der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag.a Terezija Stoisits wenden. Diese prüfen in jährlich über 14.800 Fällen (davon 6.700 Prüfverfahren), ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen entsprechen oder ob ein Missstand in der Verwaltung vorliegt.

 

Fotocopyright: Landespressedienst Steiermark