Servicestelle weist misshandelte Frau ab. Volksanwalt Kräuter leitet amtswegiges Prüfverfahren ein

10. August 2017

Jahrelang wurde eine mittlerweile 60-jährige Frau von ihrem Mann regelmäßig misshandelt. Als sie sich nach einer weiteren schweren Verletzung dazu durchringt, Anzeige zu erstatten, wird ihr Mann gerichtlich verurteilt. Ihr Antrag auf Entschädigung wird vom Sozialministerium Service Vorarlberg allerdings abgewiesen. Da sie sich nicht früher von ihrem Mann getrennt habe, hätte sie leichtsinnig und fahrlässig gehandelt, so die Begründung.

Für Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist das Antwortschreiben des Sozialministeriums Service Vorarlberg untragbar: „Dem Opfer selbst die Schuld für seine Situation zu geben, ist beschämend und inakzeptabel. Gewaltopfer müssen unterstützt und ermuntert werden, mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen.“

Gewaltbeziehungen dauern oft lange. Aus Existenzängsten, Schuld- und Schamgefühlen trennen sich Betroffene erst nach Jahren von ihren Peinigern. Volksanwalt Kräuter wird das Vorgehen amtswegig prüfen.