Schwerverkehr durch Ortsgebiet

3. Juni 2017

In Weißkirchen an der Traun im oberösterreichischen Hausruckviertel leben rund 3.400 Menschen. Trotz Autobahnnähe ist die Ortschaft beschaulich. 2014 errichtete die Post allerdings im nahen Allhaming ein großes Logistikzentrum. Die Landesstraße durch Weißkirchen ist – zum Leidwesen der Weißkirchner - eine ideale Abkürzung für LKW, die aus dem Norden Oberösterreichs kommen und zum Poststützpunkt fahren. Der Schwerverkehrsanteil hat stark zugenommen und die LKW fahren Tag und Nacht mitten durch den Ort

Wenn ein LKW vom Norden kommend nach Allhaming fahren möchte, beträgt die Strecke ab dem Knoten Wels über die Abkürzung Weißkirchen 15,5 km. Fährt dieser aber über die Autobahn und den Knoten Voralpenkreuz direkt zum Postverteilzentrum, beträgt die Entfernung 28,5 km, dies ist um 13 km länger. Fährt der LKW erst von Marchtrenk Ost ab, sind es durch Weißkirchen nur 5 km. Der Umweg über die Autobahn und den Knoten Haid wäre um 12 km länger. Es geht hier zwar nur um wenige Kilometer bzw. Fahrminuten, die für die knapp kalkulierenden Transportwirtschaft aber Bedeutung haben.

Eine Bürgerinitiative sammelte mehr als 800 Unterschriften. Im Herbst 2015 führte das Land OÖ eine Lärmmessung durch. Schon während der Nacht erzeugten durchfahrende LKW einen Lärmpegel von 55 Dezibel, laut Weltgesundheitsorganisation ein kritischer Wert. Noch schlimmer wird es zu den Stoßzeiten am Morgen und am späten Nachmittag, der Lärm beträgt bis zu 75 Dezibel. Außerdem befinde sich – so die Bürgerinitiative - eine Engstelle mitten im Zentrum, was für die Kinder gefährlich sei. Der Vorschlag der Gemeinde, eine Umfahrung zu planen, wurde ebenso abgelehnt wie ein Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen. Nicht umgesetzt wurde auch ein Nachtfahrverbot.

Der Leiter der Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land bestätigte die – vor allem durch das Postlogistikzentrum verursachte - Verkehrszunahme, sie sei aber nicht so gravierend wie von der Weißkirchner Bevölkerung angenommen. Dies habe eine Verkehrszählung ergeben. Die Landesregierung wolle allerdings den Sachverhalt erneut prüfen und werde eine aktuelle Verkehrszählung veranlassen.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer bekräftigte, dass die Situation vor Ort für die Bevölkerung nicht erträglich sei. Dass Lärm krank mache, sei bekannt und könne von den Behörden nicht ignoriert werden. „Es ist Aufgabe der Behörden, die Bevölkerung zu schützen und dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schwerverkehr durch das Postlogistikzentrum um 70 Prozent oder 100 Prozent angestiegen ist“, so der eindringliche Appell des Volksanwalts an die Verantwortlichen.

 

Nachgefragt: Mitnahme von Blindenführhunden in Taxis

Im Oktober 2016 befasste sich die Volksanwaltschaft mit folgendem Thema: Besitzerinnen und Besitzern von Blindenführhunden wird immer wieder die Mitnahme des Hundes in Taxis verweigert. Die dafür vorgebrachten Gründe reichten von der befürchteten Verschmutzung des Fahrzeuges bzw. der generellen Angst vor Hunden bis hin zu behaupteten Hundeallergien. Um dieses Problem zu lösen, forderte die Volksanwaltschaft eine Harmonisierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Auf Grundlage des Gelegenheitsverkehrsgesetzes hat der Bund eine „Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr“ erlassen. Nach dieser Verordnung dürfen Hunde von der Beförderung in Taxis nur ausgeschlossen werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Gleiches gilt für Tiere, die bösartig oder beschmutzt sind.

Die Bundesländer haben ergänzende Taxibetriebsordnungen erlassen. In einigen Bundesländern wurden darin die Regelungen der bundesweiten Betriebsordnung übernommen. Die Betriebsordnungen anderer Bundesländer weisen keine solchen Regelungen auf. Eine ausdrückliche Beförderungspflicht für Blindenführhunde - auch wenn kein Maulkorb getragen wird - ist nur in Wien und Salzburg vorgesehen.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer sah das dringende Bedürfnis, die Regelungen zu harmonisieren und so die Mitnahme der für die Menschen wichtigen Partner zu gewährleisten. Die bei der Studiodiskussion anwesende Sektionschefin des Verkehrsministeriums bestätigte diese Sichtweise und stellte in Aussicht, dass das Gelegenheitsverkehrsgesetz geändert werde.

Etwas mehr als ein halbes Jahr später kann die Volksanwaltschaft von einem Erfolg sprechen: Das Gelegenheitsverkehrsgesetz wurde geändert, es besteht nun eine Beförderungspflicht für Blindenführhunde. Die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer Harmonisierung auf Bundesebene wurde gesetzliche Realität.