Schäden durch unkontrolliert abfließendes Wasser

16. September 2017

Das Haus eines Ehepaares liegt am Fuße eines Hügels, der zur Gemeinde Keutschach am See gehört. Dieser Hügel war vor 30 Jahren noch kaum verbaut, mittlerweile ist nach Umwidmungen durch die Gemeinde oberhalb ein großes Wohngebiet entstanden. Die Grundstücke sind begehrt, hat man von hier doch einen wunderbaren Blick auf den See. Genau diese Verbauung verbunden mit der Bodenversiegelung und mangelhaften Wasserableitung führen zunehmend zu Problemen.

Bei Regenfällen rinnt das Oberflächenwasser den Hang hinunter über das Grundstück des Ehepaares. Die Wasserströme verursachen Absenkungen des Bodens. Es bilden sich auch Hohlräume unter der Wiese, wie die Familie 2016 erfahren musste. Mittlerweile richtet das Wasser nicht mehr nur Schäden auf der Wiese, sondern auch am und im Haus an.

Ein Geologe des Landes Kärnten stellte bereits 2016 fest, dass sich das Gelände sichtbar verändert habe. Aus fachlicher Sicht sei aufgrund der bereits aufgetretenen Geländeveränderungen ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land forderte die Gemeinden Keutschach am See und Reifnitz/Maria Wörth auf, ein Entwässerungskonzept auszuarbeiten.

Der Bürgermeister von Keutschach berichtete, dass eine Verbesserung der Wasserableitung als Sofortmaßnahme gesetzt und Ende Juli 2017 im Gemeinderat ein Projekt zur Entwässerung des Gebietes beschlossen worden sei. Ein geeignetes Auffangbecken solle errichtet werden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hält diese Maßnahmen zwar für geeignet, kritisierte aber, dass seit dem vom Sachverständigen festgestellten „dringenden Handlungsbedarf“ bereits ein Jahr verstrichen sei. Die Gemeinde Keutschach sei zumindest aktiv geworden, die Gemeinde Reifnitz/Maria Wörth habe dagegen bisher gar nichts unternommen. Angesichts der bereits eingetretenen Schäden am Haus und an der Liegenschaft bezeichnete er die Vorgangsweise der beteiligten Gemeinden und der Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde als zu zögerlich. „Die ganze Last wurde bisher auf die Betroffenen abgewälzt“, so der Volksanwalt.

Betriebserweiterungen im Landschaftsschutzgebiet:

Bereits in den Jahren 2011 und 2012 befasste sich die Volksanwaltschaft in der Sendung „Bürgeranwalt“ mit folgendem Fall: Zwei Betriebe in der Umgebung von Salzburg grenzen an das bewaldete Landschaftsschutzgebiet Salzburg-Süd, das von der Salzach und einer verkehrsreichen Alpenstraße begrenzt wird und im Anifer Auwaldgebiet liegt. Daran schließt der geschützte Landschaftsteil Anifer Alterbach, wo auch geschützte Tierarten ihren Lebensraum haben, an.

Die Betriebe siedelten sich Ende der 1940er Jahre auf dem ehemals militärisch genutzten Gebiet an. Der Platzbedarf stieg kontinuierlich. 4,9 Hektar des Landschaftsschutzgebietes wurden als Betriebsstandort festgelegt, was den Firmen eine Betriebserweiterung ermöglichte. Dafür musste ein Teil des Waldes, der auch im geschützten Gebiet liegt, weichen.

Die Firmen versprachen sich von der Expansion eine Arbeitsplatzvermehrung, der Vertreter des Österreichischen Naturschutzbundes kritisierte dagegen die Ausbaupläne. Alarmierend sei für ihn die Tatsache, dass ein Naherholungsgebiet mit geschützten Tier- und Pflanzenarten durch die bestehenden Ausbaupläne gefährdet werde.

Die Volksanwaltschaft erkannte ein Aufeinanderprallen unterschiedlicher Interessen zwischen Arbeitsplatzbeschaffung und Natur- und Landschaftsschutz. Sie regte im Falle eines Erweiterungsprojekts ein Projektbewilligungsverfahren mit einer besonders sorgfältigen Prüfung der Umweltauswirkungen an.

Mehr als sechs Jahre später: Es wurde gerodet und gebaut. Mit dem Landes-Umweltanwalt hat man sich darauf geeinigt, dass die geschützten Tiere und Pflanzen auf Kosten der Betriebe umgesiedelt werden und auf 2.000 Quadratmeter Erweiterungsfläche verzichtet wird, um die Amphibienwanderung sicherzustellen.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ein guter Kompromiss, jedoch müsse die Raumordnungspolitik grundsätzlich überdacht werden. Die Versiegelung des Bodens schreite zu rasch voran, was zu immer größeren Problemen in der Natur und der Landwirtschaft führe.