SERIE KINDERRECHTE: Volksanwaltschaft pocht auf rascheres Handeln der Staatsanwaltschaften bei Kindesentziehung

20. August 2015

Ein verzweifelter Vater nahm Kontakt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft Wien (StA) auf, nachdem die Mutter der gemeinsamen Tochter diese vereinbarungswidrig nicht zurück gebracht hatte. Zu Beginn klärte die StA die Obsorgeverhältnisse. In einem weiteren Schritt informierte die StA die OStA Wien; diese kontaktierte wiederum das BMJ. Tage und Woche verstrichen. Erst knapp zwei Monate nach der Anzeige durch den Vater wurden schlussendlich die Festnahme der Mutter und die Ausschreibung zur Verhaftung im Inland angeordnet.

Volksanwältin Gertrude Brinek ist sich der gesetzlichen Regelungen und Fristen bewusst, fordert in diesen Fällen jedoch eine schnellere Vorgehensweise der zuständigen Behörden. Durch die Verzögerungen war es möglich, dass sich die Mutter ins Ausland absetzen konnte. Zusätzlich wurde dann auch ein europäischer Haftbefehl beantragt. „Die Volksanwaltschaft stellte daher fest, dass ein zu langer Zeitraum verstrichen war. Die StA muss hier rascher handeln“, fordert die Volksanwältin.