Rückwidmung in Grünland trotz aufrechtem Baulandsicherungsvertrag

25. September 2015

Die Eigentümer eines Betriebsbaugebietes in Oberösterreich waren fassungslos, als der Gemeinderat diese Fläche zum Neuplanungsgebiet erklärte und folgend in Grünland umgewidmet hat. Sie hatten mit der Gemeinde Kematen a.d. Krems im Jahr 2004 einen Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen und sich dazu verpflichtet, das Betriebsbaugebiet an Interessenten zu verkaufen. Die Absicht hinter diesem Vertrag war, die Ansiedelung von Betrieben zu unterstützen.

Durch die Rückwidmung in Grünland und die Verhängung einer Bausperre konnten die Eigentümer die Fläche nicht mehr verwerten und der ursprüngliche Zweck des Vertrages wurde vereitelt. Die angeführten Gründe wie unwirtschaftliche Aufwendungen für die Erschließung, mögliche Hochwassergefahr oder Nutzungskonflikte hätte man durch den Abschluss eines neuen Baulandsicherungsvertrages durchaus beseitigen können.

Die Gemeinde lehnte einen neuen Vertrag jedoch ab. Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass die Gemeinde mit dieser Entscheidung das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verletzte, was durch die offenkundig fehlende Kooperation hinsichtlich eines neuen Baulandsicherungsvertrags umso deutlicher wurde.