Prüfungsverfahren zum Schubhaftzentrum Vordernberg eingeleitet

12. November 2013

Die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer hegen auf Grund der vom Bundesministerium für Inneres an die Volksanwaltschaft übergebenen Verträge Bedenken in Bezug auf die Zulässigkeit der Übertragung bestimmter Aufgaben an die Gemeinde Vordernberg und private Unternehmungen. Die Bundesverfassung sieht nämlich vor, dass Aufgaben der Sicherheitsverwaltung hoheitlich – also in der unmittelbaren Verantwortung des BMI - zu vollziehen sind. Eine Privatisierung polizeilicher Aufgaben ist weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich vorgesehen.

Das Prüfungsverfahren der VA wird sich auf die Frage konzentrieren, in welchem Umfang vertraglich definierte Leistungen durch die Polizei zu erbringen sind und inwieweit durch die gewählte Vorgangsweise menschenrechtliche Gewährleistungspflichten berührt sind. Vorgesehen ist etwa, dass die Gewalt- und Konfliktprävention sowie die Gesundheitsfürsorge durch die Gemeinde Vordernberg bzw. von ihr beauftragte Unternehmungen besorgt werden sollen.

Der beschlossene Prüfplan umfasst folgende Bereiche:

  • Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Vertrages des Bundesministeriums für Inneres und der Gemeinde Vordernberg hinsichtlich übertragener Dienstleistungen nach Bestimmung deren Umfangs;

  • Umfang der Aufsichts- und Kontrollrechte sowie der Durchgriffsrechte des BMI (LPD Stmk) betreffend die Leistungserbringung durch die Gemeinde Vordernberg;

  • Inhalt der mit der Gemeinde vertraglich vereinbarten Leistungen des Generalunternehmens, Vorkehrungen und Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinde bei Nicht- bzw. Schlechterfüllung des Vertrages mit dem Generalunternehmen;

  • Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Konzessionen und Sicherstellung der Eignung des Personals der zur Leistungserbringung herangezogenen Unternehmungen;