Probleme beim Schülertransport

25. Juni 2016

Mit dem Bustransfer habe die Familie keine gute Erfahrung gemacht. In der Früh würden die Kinder oft zu spät zum Unterricht kommen, was vor allem bei Schularbeiten problematisch sei. Zu Mittag wiederum sei das Problem, dass die mit Vieh, Wald- und Feldarbeit ohnehin schwer beschäftigten Eltern nie wüssten, wann ihre Kinder tatsächlich heimkommen. Denn einen schriftlichen Fahrplan gäbe es nicht.

Der Bürgermeister stellte im Filmbeitrag seine Sicht der Dinge dar: Der Kindergarten- und Schultransport sei gut organisiert, ab und zu komme es zu tolerierbaren Wartezeiten und außer der Familie würde sich niemand beschweren. Der Landesschulrat verwies schriftlich darauf, dass er nicht zuständig sei, vielmehr falle dies in die Agenden der Gemeinde.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hält das Problem für leicht lösbar: „Dass die Kinder zu spät kommen, ist durch eine Änderung der Abfahrtszeit leicht lösbar.“ Die betroffene Familie beklagte, dass eine Diskussionsbasis mit der Gemeinde verloren gegangen sei, man finde dort einfach kein Gehör für das Problem. Einzig deshalb habe man sich an die Volksanwaltschaft gewendet.

Der Bürgermeister von Aschach werde versuchen, mit dem neuen Herbststundenplan eine Verbesserung zu erzielen. Eine Forderung, die auch Volksanwalt Fichtenbauer unterstreicht: Es müssen Fahrpläne und Unterrichtspläne akkordiert werden. Nur so können Unannehmlichkeiten erspart bleiben. Man wird sehen, was der Herbst bringt. Die Volksanwaltschaft jedenfalls wird sich die künftigen Fahrpläne ansehen.

 

Nachgefragt: Einsparungen bei Militärmusik

Im April 2015 wurde in der Sendung Bürgeranwalt über die Sparpläne des Verteidigungsministers berichtet. Die Militärmusikkapellen der Bundesländer sollten jeweils von 47 auf 20 Personen reduziert werden. Dies stieß auf große Empörung in den Bundesländern.

Ein Sprecher des Bundesministeriums bestätigte in einem Interview die Sparpläne und räumte ein, dass für große Staatsbesuche durch die Gardemusik zwar weiterhin ein würdiger Rahmen gesichert sei, das Programm der Militärmusikkapellen in den Bundesländern aber an die künftig wesentlich geringere Zahl der Kapellenmitglieder angepasst werden müsse.

Die Militärmusik, so Volksanwalt Fichtenbauer, sei seit jeher eine Kaderschmiede künftiger Musikerinnen und Musiker der traditionellen, zivilen Blasmusikkapellen. Die nicht nachvollziehbare Kürzung der Mittel würde langfristig negative Auswirkungen auf die Qualität der in Österreich traditionell tief verwurzelten Musikkapellen haben.

Eine Vorarlberger Blasmusikkapelle verdeutlichte den klanglichen und optischen Vergleich zwischen 47 und 20 Mitgliedern in einem Versuch. Sie spielte einen Marsch in voller und in „abgespeckter“ Besetzung. Der Unterschied in der Musikqualität – zu Ungunsten der reduzierten Anzahl von Mitgliedern – war deutlich hörbar. Volksanwalt Fichtenbauer forderte, dass nicht der Weg der Lächerlichkeit auf Grund von Einsparungen beschritten werden dürfe, denn die Militärmusik sei Teil der Österreichischen Kultur- und Traditionslandschaft.

In der Sendung vom 9. Jänner 2016 kommentierte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer die damals als fix bekannt gegebene Entscheidung des Verteidigungsminister so: „Es gibt Ewiges und es gibt Kurzlebiges. Die österreichische Militärmusik wird noch glänzen, wenn das jetzige politische Management nur noch eine Fußnote der Zeitgeschichte sein wird...“.

Und Volksanwalt Dr. Fichtenbauer sollte Recht behalten: Mit dem neuen Minister im Amt wurden die Einsparungsmaßnahmen zurückgenommen, die Musikkapellen in den Bundesländern bleiben bei voller Mannstärke. Und so darf die österreichische Militärmusik doch weiter glänzen.

 

Nachgefragt: Schwarze Sulm

Die schwarze Sulm liegt am Fuße der Koralm in der Steiermark und ist ein naturbelassener Fluss, welcher in der Nähe von Leibnitz in die Mur mündet. Teile des Flusses sind Naturdenkmäler, im Bereich Schwanberg wurde der Bereich um die Schwarze Sulm sogar zum Europaschutzgebiet erhoben, einem sogenannten „Natura 2000 Gebiet“. Genau in dieser Schutzzone soll nun ein Wasserkraftwerk errichtet werden.

Zum zeitlichen Ablauf: Im Jahre 2007 erteilte das Land Steiermark die wasserrechtliche Bewilligung für den Bau des Kraftwerkes, welche jedoch 2009, nach vorangegangenen massiven Protesten einer Bürgerbewegung, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufgehoben wurde. Einer darauf eingereichten Beschwerde der Betreiber des Kraftwerkes beim Verfassungsgerichtshof wurde stattgegeben. Das Land Steiermark erließ danach einen wasserrechtlichen Anpassungsbescheid, gegen den der Minister Amtsbeschwerde an den VwGH erhob. Aufgrund der in der Zwischenzeit eingebrachten Klage der EU-Kommission gegen die Republik Österreich war aber der EuGH am Zug. Der VwGH wollte mit seiner Entscheidung zuwarten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Nunmehr ist das Verfahren beim EuGH abgeschlossen, der EU-Gerichtshof sah keine Verletzung EU-rechtlicher Bestimmungen. Die Amtsbeschwerde des Ministers wies der VwGH daher kurz darauf ab. Es besteht somit keine rechtliche Hürde mehr, die die Errichtung des Kraftwerkes verhindern könnte. Dies sei letztlich zur Kenntnis zu nehmen, für den Naturschutz aber ein denkbar schlechtes Signal, so Volksanwalt Fichtenbauer.