Problem Kleintierzucht im Wohngebiet

23. März 2015

Tagtäglich ab 5 Uhr morgens wird ein Bewohner der niederösterreichischen Gemeinde Reinsberg im Bezirk Scheibbs durch lautes Hahnenkrähen aus dem Schlaf gerissen. Über 100 Kleintiere hält sein Grundnachbar direkt im Wohngebiet sowie auf einem angrenzenden kleinen Grünlandstreifen. Die rund 20 Hühner und Hähne hält er rund um sein Haus in kleinen hölzernen Ställen. Die Kleintierzucht umfasst darüber hinaus Enten, Schwäne, Kaninchen und ein Schwein – die Folge ist eine beachtliche Menge von Mist. Diesen lagert der Tierzüchter auf dem Grünlandstreifen, was zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung und zum vermehrten Auftreten von Ratten führt. Trotz wiederholter Beschwerden sämtlicher Nachbarn ergriff die zuständige Behörde keinerlei Maßnahmen, um die Belästigungen abzustellen.

Erst nach mehrmaliger Aufforderung erteilte die Baubehörde dem Inhaber der Kleintierzucht den Auftrag, die ohne Baubewilligung errichteten Stallungen im Grünland abzubrechen. Der Abbruchauftrag erging jedoch nicht für die bewilligungspflichtigen Bauwerke auf dem im Wohngebiet liegenden Grundstück.

Die Volksanwaltschaft kritisiert die Versäumnisse der Behörde scharf: „Eine Tierhaltung, die über die im Wohngebiet übliche Haltung von Haustieren hinausgeht, ist unzulässig“, so Volksanwältin Brinek. In Wohngebieten werden nach dem Gesetz nur Bauten bewilligt, die dem täglichen Bedarf der Bevölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- und Geruchsbelästigung verursachen. Dass bereits die Haltung von etwa 9 Hühnern und einem Hahn in Stallungen nicht dem Bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dient, entschied schon der Verwaltungsgerichtshof.

Immer wieder erreichen die Volksanwaltschaft Beschwerden wegen störender nachbarlicher Tierhaltungen. So fühlte sich ein Ehepaar im Burgenland kürzlich durch die Taubenzucht seines Nachbarn massiv belästigt. „Taubenkot und nächtliche Taubenlandungen auf dem Dach“ beeinträchtigten das Leben des Paares schwer. Doch anstatt dem Nachbarn die Beseitigung der Taubenverschläge aufzutragen, forderte die Gemeinde den benachbarten Taubenzüchter auf, um eine nachträgliche Genehmigung anzusuchen. Auch in diesem Fall forderte Volksanwältin Brinek einen Abbruchbescheid für die unbewilligten Stallungen im Wohngebiet.