Polizei nimmt Übergriff auf ein Kind nicht ernst genug

29. März 2019

Am Neujahrestag 2018 schoss eine Gruppe Kinder in einem Wiener Park mit Böllern, der Sohn der Wienerin sei daran jedoch nicht beteiligt gewesen. Ein Mann soll das Kind am Arm gepackt und zu Boden geworfen haben, weil die Kracher seinen Hund verschreckt hätten. Daraufhin sei der Bub nach Hause gelaufen und gemeinsam mit seinen Eltern in den Park zurückgekehrt. Auch die Polizei sei verständigt worden.

Laut der Mutter hätten die Beamten nichts unternommen und auch keine Anzeige aufgenommen. Sie hätten ihr lediglich geraten, das Gespräch mit dem Mann zu suchen und allenfalls die Rettung zu rufen.

In einer Stellungnahme argumentierte das BMI, dass ein Beamter das Kind sofort auf Verletzungen begutachtet, jedoch keine sichtbaren Anzeichen gefunden hätte. Auf die Frage, ob er Schmerzen verspüre, habe der Bub entgegnet, dass mit ihm alles in Ordnung sei. Auch die Kleidung des Kindes sei unbeschädigt und sauber gewesen. Es habe daher keine Anhaltspunkte für ein „zu Boden werfen“ gegeben.

Nach Auffassung der Volksanwaltschaft hätte die Polizei eine Anzeige aufnehmen müssen. Auch wenn der Bub im ersten Moment angab, keine Schmerzen zu verspüren, kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass die Aussagen des Opfers nicht stimmen.

Volksanwalt Fichtenbauer: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Schmerzen infolge des ersten Schocks häufig erst später auftauchen und zunächst nicht verspürt werden. Der Umstand, dass keine offensichtliche Verletzung sichtbar war, ist daher kein Grund an der Tatversion des Opfers zu zweifeln. Ob nun der Tatbestand einer Körperverletzung, ein anderer oder gar kein strafrechtlicher Tatbestand vorgelegen ist, entscheidet letztlich die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren leitet.“