Polizei forderte Schadenersatz von der falschen Person

13. Februar 2019

Aufgrund eines Unfalls entstand an einem Polizeiauto ein Schaden. Der Arbeitgeber des Unfalllenkers erklärte sich bereit, seinen Angestellten bei der Abwicklung der Angelegenheit mit der Polizei zu unterstützen. In der Folge forderte die Landespolizeidirektion Wien den Arbeitgeber und nicht den Verursacher auf, den entstandenen Schaden zu begleichen, andernfalls würde sie den Zivilrechtsweg beschreiten.

Der Arbeitgeber wandte sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Fichtenbauer bat das Innenministerium um Aufklärung. Ein Standardformular zur Begleichung des Schadens war verwendet worden. Dabei war leider verabsäumt worden, den Passus über die Beschreitung des Zivilrechtswegs aus dem Formular zu entfernen. Daher war die falsche Person als Verursacher des Unfalls adressiert worden, so das Innenministerium.

Da es keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt, bedauerte die Landespolizeidirektion Wien die Vorgehensweise und entschuldigte sich beim Arbeitgeber des Unfalllenkers für den Fehler im Aufforderungsschreiben. "Ich hoffe, dass das Innenministerium diesen Einzelfall zum Anlass nimmt, Schritte zu unternehmen, um derartige Fehler bei der Verwendung von Standardformularen in Zukunft zu vermeiden", so Fichtenbauer.