Pflege - Volksanwaltschaft lehnt Länderforderung nach Rohbericht ab

23. Juni 2017

Die Volksanwaltschaft lehnt die Forderung der Bundesländer nach Rohberichten mit der Möglichkeit zur Stellungnahme ab. Dies widerspreche nicht nur dem Gesetz, sondern sei auch inhaltlich verfehlt, erklärte Volksanwalt Günther Kräuter am Freitag.

Landesräte hatten am Freitag nach dem Pflegegipfel im Sozialministerium vorgeschlagen, dass die Volksanwaltschaft künftig bei festgestellten Missständen zunächst die Bundesländer kontaktiert. Damit soll ihnen eine Möglichkeit eingeräumt werden, auf Kritik zu reagieren.

Die Volksanwaltschaft wies diese Forderung umgehend zurück. "Die Landeshauptleute bzw. die Träger der besuchten Einrichtungen werden über jeden Kommissions-Besuch im Detail informiert. Sie haben nach jedem Besuch die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen und zu reagieren", erklärte Kräuter. Nicht die Berichte der Volksanwaltschaft seien das Problem, sondern mangelnde Personalausstattung und fehlende Qualitätsstandards, betonte er weiters.  (APA)