Ortsbildschutz in Hallein – ein Förderungsantrag sorgt für Streit

24. Oktober 2016

Nach Einbau gemäß dem Ortsbildschutzgesetz geforderter Holzfenster stellte ein Halleiner Bauwerber Anfang Dezember 2015 einen ordnungsgemäßen Förderungsantrag für seine angefallenen Mehrkosten. Diesem Antrag legte er sämtliche, ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bei und ersuchte um „umgehende“ Rückmeldung, falls noch weitere Nachweise benötigt würden.  

Der Halleiner erhielt zwar einen nicht näher erläuterten Geldbetrag und ein unkommentiertes Protokoll einer Sachverständigensitzung, jedoch keine bescheidmäßige Erledigung. Aus diesem Grund wandte er sich schließlich Hilfe suchend an die Volksanwaltschaft (VA). Als Reaktion auf die Nachfrage der VA setzte ihm das Bauamt schließlich zwei Monate nach der Antragsstellung eine lediglich zweiwöchige Frist zur Nachreichung noch fehlender Unterlagen. Sollte ihm dies innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, drohe ihm die Ablehnung seines Förderungsantrages.

Dass der Antragssteller auch in Folge keinen Bescheid der Behörde erhielt, war aus Sicht der VA eindeutig als Missstand in der Verwaltung zu qualifizieren. Die Reaktion des Bauamtes auf eine neuerliche Nachfrage der VA fiel zudem ernüchternd aus. Die Stadt Hallein sei mit „überflüssigen“ Volksanwaltschaftsbeschwerden „gepiesackt“ worden, was sich „verfahrensverzögernd“ ausgewirkt habe.

„Die Arbeitsweise der VA als überflüssig zu beurteilen, täuscht nicht über das mangelhafte Verhalten der Gemeinde hinweg“, zeigte sich Volksanwältin Brinek überzeugt. Da neun Monate nach der Antragsstellung noch immer keine Entscheidung zu besagtem Förderungsantrag getroffen wurde, stellte der Halleiner schließlich einen Devolutionsantrag, woraufhin die Zuständigkeit für den Fall nun auf die Stadtgemeindevertretung übertragen wurde. „Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr rasch ein Bescheid erlassen wird und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine funktionierende Verwaltung wiederhergestellt wird“, so Brinek abschließend.