Notwendiger Schotterabbau für Sportplatzerrichtung?

17. Jänner 2015

Zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer in Gunskirchen bei Wels sind verunsichert und verärgert: Die Gemeinde plant ein großes Sportzentrum und lässt dafür den Boden um sechs Meter abgraben. Begründet wird diese einschneidende und belastende Maßnahme mit dem dadurch zu erzielenden Lärmschutz.  Die Betroffenen vermuten jedoch, dass es in erster Linie um den Verkauf der rund 250.000 Kubikmeter Schotter geht, die ausgebaggert werden sollen und fühlen sich unzureichend informiert.

Fest steht, dass sich die Bevölkerung auf über zwei Jahre Belastungen durch den Schotterabbau einrichten muss. Im Gegenzug liegt noch kein einreichfähiger Plan für die in ferner Zukunft zu errichtende Sportstätte vor. Volksanwältin Brinek kritisiert insbesondere, dass die Gemeinde mit dem Argument „für einen Sportplatz benötige man kein Bewilligungsverfahren“ die Anrainerinnen und Anrainer nicht miteinbezogen hatte. Sollte jedoch offenbar werden, dass die lukrative Schottergewinnung im Vordergrund steht, hätte man eine Bewilligung einholen müssen und im Verfahren hätten die Betroffenen ihre Einwendungen anbringen können. Die Volksanwaltschaft fordert daher einerseits ein ordentliches Verfahren durchzuführen und andererseits die „Zukunftspläne Sportplatz“ zu präzisieren.

Nachgefragt: Taubenplage im Burgenland

Im Falle der unzumutbaren Belastung durch eine Taubenzucht mitten im Wohngebiet in Neusiedl am See mahnt Volksanwältin Brinek die Gemeinde einmal mehr, sich an die Gesetzeslage zu halten und endlich Maßnahmen zu ergreifen: „Eine Taubenzucht in diesem Ausmaß ist im Wohngebiet nicht zulässig und muss daher schnellstens untersagt werden.“