Neuerungen im Studienrecht - Stellungnahme der Volksanwaltschaft

19. Mai 2017

Im Zuge einer aktuellen Gesetzesnovelle soll es zu Änderungen im Studienrecht an Universitäten und Fachhochschulen kommen. Die Volksanwaltschaft hat in der Vergangenheit bereits mehrmals auf legistische Mängel in diesem Bereich hingewiesen. Die Änderungsvorschläge und Anregungen, die sich aus der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft ergeben haben, wurden jedoch auch im neuen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt.

Die zahlreichen Kritikpunkte der Volksanwaltschaft betreffen ein breites Spektrum an Themengebieten, wie etwa Regelungen zu Studienbeiträgen, Universitätsreife, Prüfungen, ein einheitlicher Zugang zu den Verwaltungsgerichten, die Klärung des Rechtscharakters von Berufungsverfahren oder die Berücksichtigung besonderer Erfordernisse von Studierenden mit Behinderung.

Unverständlich ist für die Volksanwaltschaft etwa, weshalb laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf Absolventinnen und Absolventen künftig kein Recht mehr darauf haben sollen, das Angebot der Universitäts-Sportinstitute zu nutzen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Fehlen einer Obergrenze für Kautionen, welche die Universitäten künftig von Studienwerberinnen und Studienwerbern einheben können, wenn im Zulassungsverfahren Zweifel an der Echtheit von Urkunden bestehen und Kosten durch entsprechende Überprüfungen anfallen. Volksanwalt Fichtenbauer dazu: „Die Volksanwaltschaft weist seit Jahren darauf hin, dass genau festgelegt werden muss, welche Kostenbeiträge Universitäten einheben dürfen.“

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer, der in der Volksanwaltschaft für den Wissenschaftsbereich zuständig ist, ist es ein großes Anliegen, dass in Österreich die bestmöglichen Bedingungen für Studierende geschaffen werden. Daher fordert er das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dazu auf, die Anregungen der Volksanwaltschaft bei der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu berücksichtigen.