Mitnahme von Blindenführhunden in Taxis

22. Oktober 2016

Herr G. ist aktives Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich. Er ist selbst Besitzer eines Blindenführhundes. Ihm und anderen Betroffenen würde immer wieder die Mitnahme des Hundes in Taxis verweigert. Die dafür vorgebrachten Gründe reichten von der befürchteten Verschmutzung des Fahrzeuges bzw. der generellen Angst vor Hunden bis hin zu behaupteten Hundeallergien.

Richtlinien des Sozialministeriums sehen auf Basis des Bundesbehindertengesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor, dass Menschen mit Behinderung, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freier Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen zu gewähren ist. Dabei soll eine Ausnahme von der Maulkorb- und Leinenpflicht bestehen.

Auf Grundlage des Gelegenheits-Verkehrsgesetzes hat der Bund eine „Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr“ erlassen. Nach dieser Verordnung dürfen Hunde von der Beförderung in Taxis nur ausgeschlossen werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Gleiches gilt für Tiere, die bösartig oder beschmutzt sind.

Die Bundesländer haben ergänzende Taxibetriebsordnungen erlassen. In einigen Bundesländern wurden darin die Regelungen der bundesweiten Betriebsordnung übernommen. Die Betriebsordnungen anderer Bundesländer weisen keine solchen Regelungen auf. Eine ausdrückliche Beförderungspflicht für Blindenführhunde - auch wenn kein Maulkorb getragen wird - ist nur in Wien und Salzburg vorgesehen.

Volksanwalt Fichtenbauer sieht das dringende Bedürfnis, die Regelungen zu harmonisieren und so die Mitnahme der für die Menschen wichtigen Partner zu gewährleisten. Um die Regelung nicht sanktionslos zu gestalten, sollten entsprechende Verwaltungsstraftatbestände aufgenommen werden.

Die bei der Studiodiskussion anwesende Sektionschefin des Verkehrsministeriums bestätigte diese Sichtweise und stellte in Aussicht, dass das Gelegenheits-Verkehrsgesetz geändert werde. Der Vertreter der Taxiinnung betonte die grundsätzliche Bereitschaft der Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Assistenzhunde mitzunehmen, räumte aber ein, dass es „schwarze Schafe“ gebe, die die Beförderung verweigern würden. Man versuche, diesem unbefriedigenden Zustand in der Ausbildung entgegenzuwirken.

Über das Ergebnis zeigte sich Volksanwalt Fichtenbauer zufrieden und erwartet sich eine rasche Gesetzesänderung.

 

Nachgefragt: Finanzieller Verlust durch Atomkonferenz in Wien

Am 17. Oktober 2015 berichtete der „Bürgeranwalt“ über erhebliche finanzielle Nachteile, die ein Geschäftsmann nahe des Hotels im Palais Coburg durch eine internationale Konferenz hinnehmen musste.

Zu einer historischen Einigung mit dem Iran kam es am 14. Juli 2015 nach der 17 Tage dauernden Atomkonferenz. Doch des einen Freud, des anderen Leid: Bei den Geschäftsbesitzerinnen und -besitzern rund um das Palais Coburg blieb die Kundschaft aus. Ein Betroffener sprach sogar von einem „Belagerungszustand“. Er betreibt einen Fachhandel für Zirbenbetten und sei prinzipiell gewohnt, dass rund um das Palais Coburg für ein oder zwei Tage polizeiliche Absperrungen ohne Vorankündigung errichtet würden. Bei der Atomkonferenz hätten die Zugangssperren aber über zwei Wochen gedauert. Die Folgen seien für den Jungunternehmer existenzbedrohend gewesen.

Volksanwalt Fichtenbauer sprach sich für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung im Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz aus, die derartige unverschuldete Schäden abdecken sollte. Immerhin bestand an der Abhaltung der Konferenz ein öffentliches Interesse, auf das die Geschäftsleute rund um das Hotel keinerlei Einfluss hatten.

Nach knapp einem Jahr musste Volksanwalt Fichtenbauer nun ein ernüchterndes Resümee ziehen. Es stellte sich auch heraus, dass die Polizei trotz der Sperren kein Platzverbot verhängt hatte. Die Sperren waren daher aus Sicht der Volksanwaltschaft rechtsgrundlos. Das Innenministerium sah aber keinen Anlass, eine Gesetzesnovelle zur Abgeltung von dadurch entstandenen Schäden vorzubereiten.

Die zunächst gegenüber dem ORF angekündigte Entschädigung lehnte die Wirtschaftskammer mit dem Argument ab, dass der Geschäftsmann zum damaligen Zeitpunkt nicht Mitglied der Wiener Wirtschaftskammer gewesen sei. Andere Geschäftsleute rund um das Hotel hätten aber eine Entschädigung erhalten.

„Die Forderung nach einer Änderung des Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetzes haben wir dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht und hoffen auf direkte Umsetzung durch den Gesetzgeber. Auf die Wirtschaftskammer können wir leider keinen Einfluss nehmen, das Ergebnis ist aber enttäuschend“, so Volksanwalt Fichtenbauer.