Menschenrechtsschutz in der Entwicklungszusammenarbeit

22. Jänner 2015

Die Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk) organisierte den Workshop  „Menschenrechtsschutz in der Entwicklungszusammenarbeit. Potentiale und Möglichkeiten von menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren“, der am 21. Jänner im Festsaal der Volksanwaltschaft stattfand.

Obwohl die Verwirklichung und Förderungen von Menschenrechten ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist, so kann sie in manchen Fällen auch negative Auswirkungen auf die Rechte der Menschen vor Ort haben. Um dies zu verhindern schlägt der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte vor, systematische und unabhängige menschenrechtliche Folgeabschätzungen auszuarbeiten, wirksame Monitoringmechanismen einzurichten und Beschwerdemöglichkeiten sicherzustellen. Ziel des Workshops war es, menschenrechtliche Beschwerdeverfahren für die Entwicklungszusammenarbeit zu erörtern.

Circa 30 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, aus Österreich und Deutschland nahmen an dem Workshop in der Volksanwaltschaft teil.  Volksanwalt Günther Kräuter eröffnete als Gastgeber den Workshop  und stellte die Arbeit der Volksanwaltschaft vor, die als Nationaler Präventionsmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig ist. Auch auf internationaler Ebene ist die Volksanwaltschaft aktiv: Sie beherbergt seit 2009 das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) - eine unpolitische internationale Organisation für unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Volksanwalt Kräuter regte an, die Strukturen von IOI-Mitgliederorganisationen für Beschwerdeverfahren im EZA-Bereich zu nützen.

Im Anschluss fanden Kurzreferate zu Chancen menschenrechtlicher Rechenschaftslegung und Darlegung des Status Quo in der österreichischen EZA statt.  Das österreichische Regierungsübereinkommen 2013-2018 setzt sich zum Ziel, den Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Nationale Aktionsplan "Menschenrechte" (NAP-MR) soll bestehende Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellen und vorhandene Lücken schließen. Dazu sind bei der Volksanwaltschaft Stellungnahmen von mehr als 25 NGO-Initiativen und wissenschaftlichen Instituten eingelangt, die auf der Homepage der Volksanwaltschaft veröffentlich sind. Das Workshop-Thema „Menschenrechtsschutz in der Entwicklungszusammenarbeit“ wird dabei in vielen Stellungnahmen angesprochen und nimmt einen wichtigen Platz ein.

Es folgte ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Deutschland, die menschenrechtliche Aspekte in der deutschen Entwicklungspolitik vorstellten. Am Ende des Workshops standen Diskussionen im Mittelpunkt und das Erörtern möglicher Handlungsoptionen in der österreichischen EZA.