Menschenrechtskontrolle in Österreich – „Eingreifen, bevor etwas passiert“

22. Juni 2016

Die Verletzung von Menschenrechten ist der denkbar schwerste Missstand in einem Rechtsstaat. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sichert seit nunmehr zehn Jahren das Bestehen von Präventionsmechanismen, die Menschenrechtverletzungen aktiv vorbeugen sollen.

So auch in Österreich: Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sind seit 2012 als nationaler Präventionsmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Von 2012 bis 2016 wurden in ganz Österreich über 2000 Kontrollen durchgeführt. Justizanstalten, Psychiatrien, Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und für Menschen mit Behinderungen, aber auch Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätze werden routinemäßig, unangemeldet und flächendeckend geprüft.

Die Volksanwältin und die Volksanwälte betonen: „Das gemäß OPCAT errichtete proaktive Besuchssystem soll menschenrechtlichem Zuwiderhandeln vorbeugen, statt bloß im Nachhinein darauf zu reagieren. Durch ihr umfassendes Mandat, die von ihr eingesetzten Kommissionen mit insgesamt 54 Kommissionsmitgliedern und ergänzend dazu beigezogenen externen Expertinnen und Experten kann die Volksanwaltschaft zielgerichtet aufzeigen, wo Veränderungen notwendig sind. “

Ein Video zur Erläuterung des OPCAT-Systems finden Sie unter folgendem Link: https://vimeo.com/170032484.