Masern-Impfpflicht: überzogen oder überfällig?

27. Oktober 2018

Als Kind wurde eine junge Steirerin nicht gegen Masern geimpft. Der behandelnde Arzt habe ihrer Mutter davon abgeraten. Als sie sich mit dem Virus infiziert beginnt ihre Leidensgeschichte. Hohes Fieber, starke Schmerzen, Kehlkopfentzündung, Lungenentzündung und Gehirnhautentzündung sind die Folgen der Infektion. Für sie ist die Erkrankung glimpflich verlaufen, für eine von tausend Erkrankten verläuft sie lebensbedrohlich.

 „Erst ab einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent sind auch Menschen geschützt, die nicht oder noch nicht gegen Masern geimpft werden können. Etwa Säuglinge, Krebspatienten oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem“, erklärt Volksanwalt Günther Kräuter. In Österreich liegt die Rate bei nur 90 Prozent, Tendenz fallend. Die Volksanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang das Recht auf Selbstbestimmung gegenüber dem Recht auf Schutz der Gesundheit sehr sorgfältig abgewogen. Eine brachiale Vorgehensweise, wie in Italien sei laut Volksanwalt nicht notwendig. Dort drohen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen hohe Bußgelder, im Extremfall sogar der Entzug der Obsorge.

„Bisherige Kampagnen und Aufklärungsarbeiten waren nicht zielführend. Da bereits jetzt die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gekoppelt ist, könnten auch verpflichtende Impfungen daran geknüpft werden. Wer auf die Impfung verzichtet, müsste mit finanziellen Sanktionen rechnen“, so Kräuter.

Darüber wies der Volksanwalt gegenüber dem zuständigen Sektionschef im Gesundheitsministerium auf die Notwendigkeit einer verpflichtenden Impfung für das Gesundheitspersonal hin.

Nachgefragt: Prostata-Operation - Kasse zahlt nicht!

Ein 43-jähriger Niederösterreicher, der an einem Prostata-Tumor leidet, ist verzweifelt. Die Standardbehandlung sieht vor, dass in diesen Fällen die gesamte Prostata entfernt wird – mit dem Risiko weitreichender Nebenwirkungen, begonnen bei Impotenz bis hin zu Inkontinenz. Eine neue Behandlungsform einer Welser Klinik wendet eine schonendere Methode an: mittels 3D-Mapping-Biopsie werden die Tumorzellen genau lokalisiert und können so gezielt zerstört werden.

Diese Behandlung wird von der NÖGKK nicht gezahlt, der Antrag auf Rückerstattung der Kosten in der Höhe von über 7.000 Euro wird von der Kasse mit der Begründung, die Behandlungsform sei bisher noch nicht in den vertragsärztlichen Leistungskatalog aufgenommen, abgelehnt.

Nach der Sendung wurde der Niederösterreicher erneut eingeladen, seine Unterlagen einzureichen, um zu überprüfen, ob die Operation in seinem Sinne durchgeführt werden kann.

Volksanwaltschaft international

Seit 2009 beherbergt die österreichische Volksanwaltschaft auch das Generalsekretariat des Internationalen Ombudsman Instituts (IOI). Das IOI ist eine unabhängige und unpolitische internationale Organisation und die einzige global agierende Interessenvertretung für Ombudseinrichtungen weltweit.

Die ORF- Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete über ein Treffen internationaler Ombudsinstitutionen. Dabei treffen sich Mitglieder des IOI aus der ganzen Welt, um sich auszutauschen und von den jeweiligen Erfahrungen zu berichten und zu lernen. Volksanwalt Günther Kräuter erklärt, dass das IOI Seminare und Trainings anbietet oder auch regional Subventionen vergibt. Ombudseinrichtungen die unter politischen Druck geraten und deren Unabhängigkeit gefährdet wird, wie zuletzt in Polen, werden durch Pressekonferenzen oder Gesprächen mit der Zivilgesellschaft unterstützt.

Nicht nur die Volksanwaltschaft wird als „best-practice“, also als Vorzeigemodell gelobt. Auch die Sendung „Bürgeranwalt“ findet Anklang und Nachahmer auf dem internationalen Parkett. Volksanwalt Kräuter freut sich, dass Südkorea eine ähnliche Sendung für die rund 52 Millionen Südkoreanerinnen und Südkoreaner starten möchte.