Masern: Ärzte für verpflichtenden Schutz

23. Oktober 2017

Volksanwalt Kräuter fordert einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern an Kindergärten und Schulen. Viel Zustimmung erhielt er am Impftag in Graz.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, das machte Prof. Werner Zenz von der Pädiatrie der Uniklinik Graz im Rahmen des 8. Impftages eindringlich klar. Im Jänner 2017 sei ein mit Masern infiziertes Kind in der Kinderklinik behandelt worden. „Alle nicht geimpften Kinder auf der Station wurden angesteckt“, berichtete Zenz von der hohen Ansteckungsgefahr. Die betroffenen Kinder waren noch kein Jahr alt und konnten daher nicht geimpft werden. Zenz zeigte auch Bilder von Kindern, die an Masern gestorben sind – 15 hat er in den vergangenen 20 Jahren gezählt.

Die darauffolgende Podiumsdiskussion drehte sich um das Thema Impfpflicht. Sollte die Masernimpfung Pflicht sein? Wenn ja, für wen? Viel Einigkeit bestand unter den anwesenden Ärztinnen und Ärzten betreffend eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Italien führte kürzlich eine allgemeine Impfpflicht mit brachialen Mitteln ein: Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, drohen hohe Bußgelder und im Extremfall sogar der Entzug der Obsorge.

In Österreich seien solch drastische Maßnahmen freilich nicht angebracht, erklärte Kräuter: „Sinnvoll wäre vielmehr eine Steuerung über staatliche Zuwendungen. Bei den Pflichtuntersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes hat sich dieses System längst bewährt.“ Während Prof. Johannes Liese von der Uni Würzburg stattdessen auf die Vernunft der Patientinnen und Patienten setzen will, kann sich auch Prof. Zenz eine Impfpflicht vorstellen: „Nur gutes Zureden wird nicht reichen.“

Volksanwalt Kräuter und er betonten auch die solidarische Verpflichtung: „Nur bei einer Durchimpfungsrate ab 95 Prozent sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können – wie Säuglinge, Krebspatienten oder hochbetagte Menschen“, so Kräuter.