Mangel an Dolmetschern für Gebärdensprache

3. November 2018

Den rund 10.000 gehörlosen Menschen in Österreich stehen nur 140 qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher gegenüber. In Oberösterreich beträgt die Quote 40 zu 1000, während in Niederösterreich den 1000 gehörlosen Personen nur 9 Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Volksanwalt Günther Kräuter fordert Verbesserungen und verweist im Zusammenhang mit den niedrigen Zahlen an Ausgebildeten auf Skandinavien. In Schweden steht durchschnittlich ein Übersetzer 12 gehörlosen Personen zur Verfügung, laut Informationen des Österreichischen Gehörlosenbundes ist das Verhältnis in Österreich 1:100. Die Vertreter des Sozial- und des Bildungsministeriums stimmen mit dem Volksanwalt überein: es werden zu wenig Dolmetscherinnen und Dolmetscher ausgebildet, und zwar halb so viele, wie notwendig.

Neben einem Universitätsstudium in Graz wurde bis heuer in Oberösterreich eine dreijährige Fachausbildung Gebärdendolmetsch angeboten. Die Finanzierung der Ausbildung erfolgte durch eine Förderung des Landes, aber nur für Personen, die in Oberösterreich gemeldet sind. Eine Niederösterreicherin wandte sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, nachdem das Land Niederösterreich die Finanzierung der – mit 31.000 Euro zu Buche schlagenden – Ausbildung in Linz abgelehnt hatte.

Das Land Niederösterreich teilte in einer Stellungnahme mit, dass die Übernahme der Kosten aufgrund mangelnder gesetzlichen Grundlage nicht möglich sei. Gefördert würden nur Ausbildungen, um den derzeitigen Arbeitsplatz zu sichern. Für Volksanwalt Kräuter ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar, schließlich werde durch ausgebildete Gebärdendolmetscher Menschen mit Behinderung die Inklusion in die Gesellschaft ermöglicht.

In der Sendung sagten die Ministeriumsvertreter zu, zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, die Ausbildung in die pädagogischen Hochschulen zu implementieren, um weiter Ausbildungsplätze zu schaffen. Weiters soll das Thema im Zuge des nächsten Treffens der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan (NAP) für Menschen mit Behinderung im Sozialministerium behandelt werden.