Langes Warten auf Familienleistungen

18. Jänner 2017

Eine junge Österreicherin wird einige Monate vor Geburt ihres ersten Kindes arbeitslos. Im November 2015 bekommt sie ihr Kind und beantragt Familienleistungen. Die Frau ist Alleinerzieherin, das Verfahren zur Feststellung des in Deutschland lebenden Vaters läuft.

Von der Wiener Gebietskrankenkasse erhält sie jedoch kein Kinderbetreuungsgeld, sondern wird darauf verwiesen, dass Deutschland zuständig sei, da geprüft werden müsse, ob der Kindesvater in Deutschland arbeite. Von den deutschen Behörden erhält die Frau die Antwort, dass dies nicht geprüft werden kann, solange das Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft noch nicht abgeschlossen ist.

Da die alleinerziehende Mutter für ihr mittlerweile sieben Monate altes Kind keinerlei Familienleistungen erhält, ist sie gezwungen, trotz der Betreuung ihres Babys eine Berufstätigkeit aufzunehmen, womit sie ab diesem Zeitpunkt auch Familienleistungen aus Österreich erhält. Der Umstand, dass Österreich auch für die Zeit davor zuständig war, wurde erst Monate später und nach umfangreichen Bemühungen der Volksanwaltschaft geklärt.

Dieser Fall ist leider kein Einzelfall. Dies sollte aber gerade nach dem EU-Recht nicht der Fall sein. Nach dem Beschäftigungslandprinzip der EU erhält man Familienleistungen grundsätzlich von jenem EU-Staat, in dem die Eltern arbeiten. Diese Prüfung der Zuständigkeit kann oft länger dauern. Damit dies aber nicht auf dem Rücken der Eltern und der alleinerziehenden Mütter ausgetragen wird, trifft das EU-Recht Vorsorge. Der Staat, in dem der betreuende Elternteil mit dem Kind lebt, muss die Familienleistung vorläufig zahlen.

Bei der Umsetzung dieser Bestimmung gibt es aber immer wieder Probleme. Nach Herantreten der Volkanwaltschaft hält die EU-Kommission fest, dass es bei Fällen mit Auslandsbezug zu keinen langen Wartezeiten auf die Familienleistungen kommen darf und der Wohnsitzstaat nach zwei Monaten vorläufig die Familienleistung zu erbringen hat, bis die Frage, welcher Staat zuständig ist, endgültig geklärt ist. Das Bundesministerium kündigte an, mit der Europäischen Kommission Kontakt aufzunehmen und generelle Abläufe zu erläutern.