Lange Verfahrensdauern bei der Verleihung von Ingenieurstiteln

26. Juni 2017

Die lange Bearbeitungsdauer im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) von Anträgen um Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ war Anlass für zwei Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Trotz mehrfacher Rückfragen waren diese Ansuchen nach einer Bearbeitungsdauer von zehn Monaten laut den Betroffenen immer noch unerledigt.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erklärte die lange Bearbeitungsdauer mit einem starken Anstieg solcher Ansuchen seit der ersten Jahreshälfte 2016. Der Anstieg dieser Ansuchen sei auf das „strengere“ Ingenieurgesetz ab 1. Mai 2017 zurückzuführen. Im BMLFUW sei daher ein erheblicher administrativer Aufwand, verbunden mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen und Beratungen, entstanden.

Gemeint war damit offenbar, dass vor Inkrafttreten dieser neuen („strengeren“) gesetzlichen Bestimmungen mehr Anträge als üblich beim BMLFUW einlangten, um noch die bestehende Rechtslage zu nützen. Dies dürfte für das Ministerium aber nicht völlig überraschend gekommen sein. Vielmehr müsste eine solche Entwicklung aufgrund der Erfahrungen in der Verwaltung abschätzbar sein.

Weshalb dem voraussehbaren Anstieg nicht von Beginn an mit entsprechenden Maßnahmen z.B. personeller Art begegnet wurde, um eine angemessene Bearbeitungsdauer sicherzustellen, war für die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer konnte im Zuge des Prüfverfahrens die rasche Erledigung der Anträge bzw. die Ausfertigung der Verleihungsurkunden an die Einschreiter erwirken. Er kritisierte aber die mangelnde Voraussicht des Ministeriums bei der Planung und Organisation des erwartbaren Arbeitsaufkommens. „Von den Betroffenen wird sehr wohl verlangt, dass sie sich an alle Fristen halten, das müsste für die Behörde umso mehr gelten“, so Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.