Kritik an Raumordnung durch rechtswidrige Zubauten

14. April 2018

Ein holzverarbeitendes Unternehmen in Oberösterreich hat seinen Betrieb mitten im Grünen über Jahre hinweg ohne Bewilligung ausgebaut. Die Nachbarin beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, denn die Errichtung der Gebäude sei nicht nur konsenslos sondern verstoße auch gegen den geltenden Flächenwidmungsplan. Die Behörde soll dabei weggeschaut haben. Volksanwältin Brinek prüfte den Fall im Detail.

Die Volksanwaltschaft analysierte die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um einen holzverarbeitenden Betrieb mit mehreren Lagerhallen in Oberösterreich. Das Ergebnis: Die Bauten sind rechtswidrig errichtet worden und verletzen die geltende Raumordnung. Um nachträglich Rechtswidriges nun rechtskonform zu machen, stellte der Unternehmer im Vorjahr bei der Gemeinde einen Antrag auf Flächenumwidmung. So sollten 5.500 m2 Grünland in „Betriebsbaugebiet“ und weitere knapp 16.000 m2 Grünland in „eingeschränktes gemischtes Baugebiet“ umgewidmet werden.

„Eine Flächenwidmung darf nicht auf die Bedürfnisse eines Einzelnen zugeschnitten werden. Außerdem würde die Umwidmung der stark ländlich geprägten Siedlungsstruktur widersprechen“, argumentiert Volksanwältin Gertrude Brinek und gibt damit der Nachbarin recht. „Des Weiteren möchte ich betonen, dass die gewerberechtliche Bewilligung nicht die Baubewilligung ersetzt“, so Brinek.

„Die Volksanwaltschaft hat daher die zuständige BH aufgefordert, sofort tätig zu werden. Diese hat über die letzten Jahre hinweg verabsäumt, Beseitigungs- und Baueinstellunsgaufträge zu erteilen“, erklärt die Volksanwältin weiter und kritisiert das schwere Versäumnis der Behörde.

Darüber hinaus fehlen für eine Umwidmung der betreffenden Flächen mitten im Grünen sämtliche rechtliche Voraussetzungen wie beispielsweise die langfristige planerische Absicht der Gemeinde, die Stärkung des Gemeinwohls und die Vermeidung einer Zersiedelung. Dass diese Grundprinzipien nicht eingehalten wurden, hielt das Land OÖ bereits in einer kritischen Stellungnahme fest. „Warum schließt die Gemeinde dann das Verfahren nicht endlich ab?“, fragt Brinek und sagt, „einen Fall, wo die Gesetze derart ignoriert werden, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.“

Raumplaner Reinhard Seiss stützt die Argumentation der Volksanwaltschaft und betont, dass gewerbliche Aktivitäten möglichst gebündelt werden sollten. Die Tendenz gehe sogar Richtung interkommunaler Gewerbegebiete, damit Gemeinden ihre Infrastrukturleistungen und den Verkehr an einem Ort konzentrieren könnten, so der Experte. Diese Vorgehensweise konterkariere auch das Ziel, die Landschaft als Kulturgut zu erhalten.

Das endgültige Ergebnis der Raumordnungsstelle wird es erst geben, wenn die Gemeinde ihr Verfahren – das sich bereits über Jahre hinzieht – abgeschlossen hat. „Insbesondere diese lange Verfahrensdauer ist nicht tolerabel, damit hat niemand Rechtsklarheit. Das Verfahren muss jetzt rasch beendet werden“, fordert Volksanwältin Brinek abschließend.

 

Nachgefragt: Ein Nebengebäude führt zur Änderung der niederösterreichischen Bauordnung

Seit Jahren leidet ein Kremser Ehepaar unter der Lärmbelästigung, die durch das tägliche Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen am Nachbargrundstück verursacht wird. Der Nachbar nutzt sein viel zu großes „Nebengebäude“ scheinbar als Lager für sein Unternehmen. Weil die Stadt Krems ihre Beschwerden nicht ernst nahm, wandte sich das Paar schließlich an die Volksanwaltschaft. Volksanwältin Gertrude Brinek kritisierte die konsenswidrige Nutzung und forderte den Kremser Magistrat zum Handeln auf. Darüber hinaus regte Brinek im ORF Bürgeranwalt eine Änderung der niederösterreichischen Bauordnung an.

„Es ist erfreulich, dass unsere Anregung schon eine Novelle der niederösterreichischen Bauordnung bewirkt hat, die bereits in Begutachtung gegangen ist. Diese Novelle sieht vor, dass ein Nebengebäude maximal eine bebaute Fläche von bis zu 50 m² haben darf, also nur noch die Hälfte. Es darf oberirdisch nur ein Geschoß aufweisen, keinen Aufenthaltsraum enthalten und seiner Art nach dem Verwendungszweck eines Hauptgebäudes untergeordnet sein, und zwar unabhängig davon, ob ein solches tatsächlich besteht“, fasst Brinek die letzten Ereignisse zur Causa zusammen.

Darüber hinaus hat die Stadt Krems der Volksanwaltschaft versichert, dass ein Termin mit beiden Parteien geplant sei, bei dem man eine Lösung finden will. Rechtlich soll Klarheit geschaffen und das Gebäude in Zukunft nicht mehr gewerblich genutzt werden. Damit wäre die Lärmquelle für das Ehepaar endlich beseitigt.