Kinderrechte in der Berichterstattung

21. Juni 2018

Bundesjugendvertretung stellt gemeinsam mit Volksanwalt Günther Kräuter und Medienanalytikerin Maria Pernegger aktuellen Medienleitfaden „Kinderrechte in der Berichterstattung“ vor.

In Österreich leben 289.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten unter der Einkommensarmutsgrenze. Armut und soziale Ausgrenzung setzen sich oft im Erwachsenenalter fort. Auch Medien tragen dazu bei, denn sie berichten häufig einseitig, selektiv und verzerrend über sozial benachteiligte Kinder. Das ergibt eine aktuelle Studie von Maria Pernegger im Auftrag der Volksanwaltschaft, die eine der Grundlagen des vorliegenden Medien-Leitfadens ist. In nur drei Prozent der Fälle berichten Medien über die Potentiale und Talente der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie selbst kommen dabei kaum zu Wort. Die einseitige Darstellung birgt Gefahren, prägen doch Medien entscheidend unser Bild der Welt und unsere Gesellschaft.

„Leider ist es immer noch so, dass Kinder- und Jugendbelange in vielen Bereichen eher Randthemen sind. Umso bedeutender ist es, die Anliegen junger Menschen einzubringen und sich für ihre Rechte einzusetzen. Eine zentrale Basis stellt dazu die UN-Kinderrechtskonvention dar“, so Pavitsits. Die Bundesjugendvertretung (BJV) beschäftigt sich im Rahmen ihrer Kampagne „Armut ist kein Kinderspiel“ mit der Darstellung von Kindern und Jugendlichen in Medien und hat einen Medienleitfaden zum Thema „Kinderrechte in der Berichterstattung“ erstellt. Dieser richtet sich an Medien und Organisationen, die Kinder und Jugendliche öffentlich darstellen. Die BJV will damit Möglichkeiten aufzeigen, wie Kinderrechte in der Berichterstattung berücksichtigt werden können und sollen.

Volksanwalt Günther Kräuter: "Kinderrechte müssen in der medialen Berichterstattung stets geachtet werden – egal ob es um Armut, Gesundheit, Bildung oder Jugendkriminalität geht. Kinder und Jugendliche sollten zudem für sich selbst sprechen, sie müssen mit ihrer Alltagsrealität in den Mittelpunkt rücken, schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache." In diesem Sinne unterstützt die Volksanwaltschaft die BJV, die dieses wichtige Thema aufgegriffen und den vorliegenden Leitfaden für Medien und Organisationen entwickelt hat.

Empfehlungen und Workshops

Grundsätzlich gibt es rechtliche Vorgaben, aber auch Empfehlungen vom Presserat und der UN-Kinderrechtskonvention. Vor diesem Hintergrund werden im Leitfaden unterschiedliche Themen behandelt, in deren Zusammenhang über Kinder und Jugendliche berichtet wird. Diese reichen von Kriminalität, Freizeit, Bildung und Arbeitsmarkt über Gesundheit, Kinder mit Behinderung bis zu Familie, Gewalt, Asyl und Armut. Der Leitfaden beruht auf der UN-Kinderrechtskonvention, Expertinnen- und Experten, Medienstimmen sowie der aktuellen Studie der Volksanwaltschaft über sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.

„Kinderarmut bremst nachweislich Kinder aus. Aber auch öffentliche Diffamierung, das Schüren von Vorurteilen und Ausgrenzung sozial und ökonomisch benachteiligter Kinder trägt dazu bei, dass Kinder nicht die gleichen Chancen in einer Gesellschaft erleben. Medien sind in hohem Maß bewusstseinsbildend, genau deshalb kommt ihnen in diesem Kontext eine wichtige Vermittlerrolle zu“, betont Studienautorin Mag.a Pernegger.

Anknüpfend an den Leitfaden wird die BJV auch Workshops zu diesem Thema anbieten. Der erste Workshop findet am 23.7. von 17-20 Uhr in der BJV (Liechtensteinstraße 57/2, 1090 Wien) statt.