Keine Waisenrente nach Kuba – ¿„Por qué“?

26. März 2016

Dem Sohn eines verstorbenen österreichischen Pensionisten wurde die Waisenpension per Bescheid von der PVA zwar zugesprochen, die Überweisung der rund 150 Euro scheitert allerdings am US-Embargo gegen Kuba. Die Überweisung sämtlicher österreichischer Pensionen ins Ausland übernimmt durch einen Generalvertrag die Deutsche Post AG. Rund 270.000 Renten, davon rund 4.000 Waisenrenten werden ins Ausland überwiesen.

Im gegenständlichen Fall ergeben sich beim Zahlungsverkehr erhebliche Probleme. Da die Deutsche Post aufgrund bestimmter Maßnahmen vom Handels-, Finanz- und Wirtschaftsembargo der USA gegen Kuba betroffen ist, ist eine Überweisung der Waisenrente an die Mutter des fünfjährigen Kindes nicht möglich. Die Eröffnung eines privaten Kontos in einem anderen Land ist für die Mutter aufgrund der restriktiven Ausreisebestimmungen für Kubaner nicht möglich und laut Volksanwalt Dr. Günther Kräuter auch nicht zumutbar. „Die Waisenrente ist eine Bringschuld der PVA und diese hat für eine ordnungsgemäße Überweisung zu sorgen.“, so der Volksanwalt.

Noch in der Sendung sagte der Vertreter der PVA, Dr. Josef Mair, erfreulicherweise zu, dass die PVA in diesem speziellen Fall eine regelmäßige Direktüberweisung an das Konto der Mutter tätigen wird. 

 

Nachgefragt: Neue Regelung bestraft Arbeitswillige

Eine krebskranke Kärntnerin ging trotz ihrer schweren Krankheit, neben der befristeten Berufsunfähigkeitspension, arbeiten. Das wurde ihr beim Bezug des Rehabilitationsgeldes zum Verhängnis. Eine Gesetzesänderung bewirkt, dass sie rund 155 Euro weniger als die Ausgleichszulage erhält. Einen neuerlichen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension lehnte die PVA bedauerlicherweise wieder ab. Eine Beseitigung dieser ungerechtfertigten Benachteiligung für die Kärntnerin könne laut Volksanwalt Kräuter nur im Rahmen einer gesetzlichen Änderung erzielt werden. Das Sozialministerium sagte zu, die Anregungen der Volksanwaltschaft zu berücksichtigen.