Keine Genehmigung für Aktivrollstuhl – Kritik an Krankenkasse

18. November 2013

Eine Mindestpensionistin ist infolge einer Wirbelsäulenoperation seit 40 Jahren querschnittgelähmt. Darüber hinaus leidet sie an einer Skoliose mit chronischen Rückenschmerzen und einer Überlastung beider Handgelenke. Eine komplexe Beckenoperation hatte zur Folge, dass sie zudem an Hüftschmerzen leidet. Sie verwendet ihren Rollstuhl, den sie unbedingt zur Fortbewegung benötigt, bereits seit 12 Jahren. 

Aufgrund anhaltender Schmerzen suchte sie im Sommer 2012 ihren Hausarzt auf, der ihr einen Aktivrollstuhl verordnete. Ein Aktivrollstuhl bietet im Gegensatz zu jenem Modell, das sie aktuell verwendet, mehr Möglichkeiten Sitzposition, -höhe und –winkel an ihre Bedürfnisse anzupassen und so ihre Rückenschmerzen zu lindern. Der Elektroantrieb (E-Fix) ihres derzeitigen Rollstuhls könnte auf den Aktivrollstuhl montiert werden, sodass die Pensionistin aktiv und selbstständig die Herausforderungen des Alltags bewältigen kann.

Trotz ärztlicher Verordnung lehnte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) ab und bewilligte lediglich das bisherige Modell, einen Standard-Leichtmetall-Rollstuhl. 

Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass die auf den Rollstuhl angewiesene Pensionistin durch die Ablehnung des Aktivrollstuhls mit E-Fix in ihrer Mobilität völlig eingeschränkt wird. Zudem verwies Volksanwalt Dr. Günther Kräuter in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ auf die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Behinderung, durch die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel, eine umfassende persönliche Mobilität und größtmögliche Unabhängigkeit zuteilwerden muss, um ihnen eine volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu ermöglichen.

Noch in der Sendung gab der Vertreter der NÖGKK bekannt, dass die Kosten für den Aktivrollstuhl inklusive Elektroantrieb von der Krankenkasse übernommen werden. Zudem versicherte er, dass die NÖGKK ihre diesbezüglichen Richtlinien überdacht hat, damit Menschen, die nötigen Hilfsmittel erhalten.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter begrüßt den erfreulichen Ausgang, gibt aber abschließend zu bedenken, dass es gesellschaftspolitisch noch ein weiter Weg ist, bis Menschen mit Behinderung uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können.

 

Nachgefragt: Bund erschwert Beschäftigung einer Frau mit Behinderung

Aufgrund einer veralteten Regelung im Vertragsbedienstetengesetz musste eine junge Frau mit einer geistigen Behinderung ihre Tätigkeit als Küchenhilfskraft in der General-Körner-Kaserne beenden.

Bereits während der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ kündigte sich eine Lösung an. Mit Hilfe einer Sondervertragsregelung kann die junge Frau ihre Tätigkeit als Küchenhilfskraft wieder aufnehmen, vorerst für eine befristete Dauer von acht Monaten. Herr Volksanwalt Dr. Günther Kräuter betont, dass die Volksanwaltschaft weiterhin eine generelle Lösung anstrebt. Denn es bedarf, trotz des erfreulichen Ausgangs im Einzelfall, nach wie vor einer Sondervertragsregelung um Menschen, die nicht mindestens an einer 50%igen geistigen oder körperlichen Behinderung leiden, und somit nicht in das Behinderteneinstellungsgesetz fallen, beim Bund nach dem Vertragsbedienstetengesetz zu beschäftigen. „Ich werde mich beim Bundeskanzleramt für eine gesetzliche Änderung einsetzen“, so Volksanwalt Dr. Günther Kräuter abschließend.