Keine Erstattung der Therapiekosten bei Autismus

30. Juni 2018

Laut dem Dachverband Österreichische Autistenhilfe ist die „Angewandte Verhaltensanalyse“, auch bekannt als ABA-Therapie (applied behaviour analysis), eine international anerkannte, wissenschaftlich fundierte und die wirksamste Methode zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen. Ein 5-Jähriger mit dieser frühkindlichen Entwicklungsstörung hat durch die ABA-Therapie bei einer Wiener Heilpädagogin gute Erfolge erzielt. Die WGKK weigert sich aber die Kosten für die Therapie zu übernehmen.

Volksanwalt Günther Kräuter konfrontierte die Vertreterin der WGKK, DDr. Andrea Fleischmann mit diesem Vorwurf: „Die Volksanwaltschaft hat die Situation sorgfältig analysiert. Weder das Magistrat noch die Behindertenhilfe fühlen sich zuständig. Und jetzt sagt die Sozialversicherung sie sei auch nicht zuständig. Aus Sicht der Eltern ist das eine unzumutbare Situation“, so Kräuter. Es sei nicht verständlich, dass die Krankenkasse nicht für die Therapie aufkommt.

Fleischmann erklärt, dass die Kosten nicht übernommen werden können, weil die Heilpädagogin bzw. die Autistenhilfe keinen Vertrag mit der WGKK hat. In Wien bieten 8 Ambulatorien komplexe Behandlungsmethoden an. Die betroffenen Kinder werden dort nicht ausschließlich mit der ABA-Therapie behandelt. Das Angebot sei aber ausweitungsfähig.

Volksanwalt Kräuter: „Der Bub geht seit zwei Jahren zwei Mal wöchentlich zur selben Heilpädagogin und macht gute Erfolge, die Behandlung sollte deshalb unbedingt bei der Therapeutin weitergeführt werden, zu der das Kind bereits Vertrauen aufgebaut hat.“ Außerdem ist für Volksanwalt Kräuter „absolut unverständlich, dass der Dachverband Österreichische Autistenhilfe Therapeutinnen und Therapeuten ausbildet, die Therapie jedoch nicht auf Kassenkosten dort stattfinden kann.“

Die Volksanwaltschaft wird sich an die Obfrau der WGKK wenden, um eine Lösung des Falles zu erwirken.

Nachgefragt: Unfall bei Europaspielen in Aserbaidschan

Im Vorfeld der Europaspiele erfasst ein Shuttle-Bus die Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic und verletzt sie schwer. Die damals 15-Jährige erleidet mehrere Frakturen und wird in künstlichen Tiefschlaf versetzt, seither ist sie querschnittgelähmt. Kurz nach Bekanntwerden des tragischen Unfalles sichern Vertreter Aserbaidschans der jungen Frau hohe Entschädigungssummen zu, die bisher nicht bezahlt wurden.

Nach der Sendung nahm Volksanwalt Kräuter Kontakt zum Sport- und Außenministerium auf und wandte sich an die Ombudsfrau in Aserbaidschan. Zusammen konnte erreicht werden, dass die junge Frau nun 500 000 Euro Entschädigung erhalten hat. Volksanwalt Kräuter freut sich über den Ausgang des Falles: „Nunmehr kann sich die junge Frau voll auf ihre Ausbildung und die Therapien konzentrieren. Ich wünsche ihr alles Gute!“