Kassenvertrag mit Logopädinnen und Logopäden fehlt

15. Juli 2017

Weil es in der gesamten Steiermark keinen Vertragslogopäden gibt, muss der fünfjährige Bub zu einer Wahllogopädin. Eine Therapiesitzung kostet 83 Euro, wobei nur 80 Prozent des Kassentarifs, also rund 36 Euro, von der Kasse rückerstattet werden.

Die STGKK hat zwar seit 2011 einen Rahmenvertrag mit dem Berufsverband „Logopädie Austria“, der Grundlage für den Abschluss von Einzelverträgen mit freiberuflich tätigen Logopäden  ist, aber es gibt keine Einzelverträge. Damit besteht auch keine flächendeckende Versorgung. Der Vorwurf des Berufsverbandes: der Kassentarif sei zu niedrig, die Bedingungen für einen Vertragsabschluss nicht gut genug.

Sollte es zu solchen Versorgungsengpässen kommen und keine Kassenverträge bestehen, gibt es laut Gesetz die Möglichkeit eines Kostenersatzes von 100 Prozent des Kassentarifs, rund 45 Euro. Dies ist in den Satzungen der STGKK jedoch bisher nicht vorgesehen.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter diskutierte mit Dr. Robert Gradwohl, Direktor der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (STGKK), und Dr. Karin Pfaller, Präsidentin der Logopädie Austria und forderte einen Beschluss der Generalversammlung. Dieser ist notwendig, um den vollen Kassentarif ausbezahlen zu können. Darüber hinaus sollen rasch neuerlich Planstellen für Logopädinnen und Logopäden ausgeschrieben werden.

Nachgefragt: Schultransport

Ein neunjähriger Bub aus Oberösterreich hat eine schwere Mehrfachbehinderung und sitzt im Rollstuhl. Für den Schulweg benutzt er gemeinsam mit anderen Kindern den Schulbus. Grundsätzlich werden die Rollstühle der Kinder im Laderaum des Busses fixiert, rund 20 cm vor den Kindern befindet sich die hohe Rückenlehne und 20 cm hinter ihnen ist die Tür. Die Eltern des Buben befürchten, dass ihr Kind bei einem Auffahrunfall keinen Schutz hat. Weder das Land Oberösterreich noch das Bundesministerium für Familien und Jugend oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)  bieten eine Lösung an.

Das vom BMVIT nach der Sendung in Auftrag gegebene Gutachten der TU Graz zur Sicherung von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung beim Schülertransport liegt nunmehr vor. Die Volksanwaltschaft hat das Land Oberösterreich als Träger der Behindertenhilfe auf die wesentlichen Punkte des Gutachtens aufmerksam gemacht und neuerlich eine Lösung zur Finanzierung des Schultransportes eingemahnt.