KOSTELKA: TROTZ BERUFSUNFÄHIGKEIT KEINE PENSION?

6. Dezember 2010

Zwei Herzinfarkte und drei Bandscheibenvorfälle bewegten Herrn N.N. in der Vergangenheit mehrfach dazu, bei der Pensionsversicherungsanstalt um Bewilligung einer Berufsunfähigkeitspension anzusuchen. Seine Anträge wurden aber abgewiesen. Zuletzt wandte sich der 60-jährige im April 2010 an die Volksanwaltschaft.

Im Jahr 2000 erleidet Herr N.N. einen Herzinfarkt und wird von seinem Arbeitgeber aufgrund des langen Krankenstandes anschließend entlassen. Als er einen Antrag auf Pension stellt, lehnt diesen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ab. Ein Wirbelsäulenleiden, das Herrn N.N. im Alltag ebenfalls schon länger beeinträchtigte, verschlechtert sich nach drei Bandscheibenvorfällen im Lauf der nächsten Jahre, sodass er erneut einen Pensionsantrag stellte: Auch dieser wurde abgelehnt. Nach einem zweiten Herzinfarkt im Jahr 2008 sucht Herr N.N. auf Anraten der behandelnden Ärzte ein weiteres Mal an: Wieder ohne Erfolg, auch das Arbeits- und Sozialgericht verneinte im September 2009 das Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Als die Gattin im Jänner 2010 plötzlich und unerwartet stirbt, bricht eine Welt für Herrn N.N. zusammen und er muss sich aufgrund anhaltender Depressionen in Behandlung begeben. Neben der Isolation treten zunehmend finanzielle Probleme auf. Vom AMS wird Herrn N.N. mit seinen mittlerweile 60 Jahren angesichts des schlechten Gesundheitszustandes keine Hoffnung auf einen Arbeitsplatz gemacht. Auch die NÖ GKK signalisiert Herrn N.N., dass er eigentlich "pensionsreif" sei.

Im Juli 2010 stellt Herr N.N. auf Anraten der Volksanwaltschaft mit aktuellen Befunden erneut einen Pensionsantrag. Volksanwalt Dr. Peter Kostelka nahm dies zum Anlass, die PVA auf die Situation von Herrn N.N. hinzuweisen und zu betonen, dass im neuen Verfahren die schlechte psychische Verfassung des Antragstellers nicht außer Acht gelassen werden könne. Ein Gerichtsgutachten, das Herr N.N. noch im September 2009 die Fähigkeit als Filialleiter tätig sein zu können bescheinigte, trage zwischenzeitig der realen Situation längst nicht mehr Rechnung, so Volksanwalt Kostelka.

Ein neu erstelltes medizinisches Gutachten bestätigte schließlich die dauernde Berufsunfähigkeit. Volksanwalt Kostelka zeigte sich über die positive Erledigung dieses Falles erfreut. "Bei Verschlimmerungsanträgen ist es unerlässlich, auch wirklich aktuelle medizinische Befunde vorzulegen und nicht bloß immer wieder auf Privatgutachten zu verweisen, die der Pensionsversicherungsträger aus Vorverfahren schon kennt. Eine Berufsunfähigkeitspension bei derart deutlich zugenommenen gesundheitlichen Problemen erneut abzulehnen, wäre nicht vertretbar gewesen,“ so Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.