K.O. durch elektronische Förderungsformulare

16. Dezember 2014

Im Mai 2013 informierte ein Installateur den Kärntner über die Möglichkeit eine einmalige Förderung der Stadt Klagenfurt für die errichtete Pelletsheizanlage in Anspruch zu nehmen und übergab dem Bürger ein entsprechendes Formular. Am Magistrat dann die Auskunft: Falsches Formular. Folglich gab der Kärntner das richtige Formular ab und wurde ein paar Wochen später aufgefordert, das Formular auch elektronisch einzureichen, weil nur dieses bearbeitet werden könne. Doch hier nun das nächste Problem: Das Formular konnte nicht abgerufen werden.

Nach einem weiteren Termin beim Bürgerservice wurde dem Antragsteller zwar geholfen das Formular auszufüllen, aber man benötigte bei Entgegennahme zusätzlich noch die elektronische Handysignatur! Zu diesem Zeitpunkt platzte dem Kärntner dann der Kragen und er reichte einen Beschwerdebrief ein. Das Ansuchen wurde nicht bearbeitet und vorerst keine Förderung zugesprochen.

Volksanwältin Gertrude Brinek war über die Vorgangsweise der Behörde überrascht. „Die Verwaltung verschlanken kann nur begrüßt werden, doch hier werden Bürgerinnen und Bürger diskriminiert und beschnitten, wenn sie nicht über Handy, Internet oder PC verfügen. So kann man mit Ansuchen nicht umgehen!“ Mittlerweile hat der Antragsteller die Förderung und auch eine Gutschrift als Entschädigung erhalten. Brinek begrüßt die gute Geste, ist aber überzeugt: „Ich erkenne das Bemühen der Behörde an, aber in Zukunft darf es keine Diskriminierung für nicht computeraffine Menschen mehr geben.“ Sie fordert, dass persönlich abgegebene Anträge keiner Handysignatur oder zusätzlicher elektronischer Übermittlung bedürfen.

Nachgefragt: Volksanwältin Brinek fordert Nachsicht vom Finanzamt

Der Steuerzahler wollte alles richtig machen und entrichtete nach mühsamer Selbstberechnung ca. EUR 2.700,- an Maluszuschlag für zwei gebrauchte Fahrzeuge aus Deutschland. Doch was er nicht wusste: Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits eine rechtskräftige Entscheidung des EuGH, nach welcher der Zuschlag zu Unrecht geleistet wurde. Das österreichische Finanzamt und das Finanzministerium waren der Ansicht, die Entscheidung bzw. deren Auswirkungen auf Österreich nicht zu kennen.

Der Betroffene sei daher selbst schuld gewesen, den Zuschlag zu entrichten, und habe in weiterer Folge den Einspruch dagegen nicht binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahr ab Zahlung eingehalten. Auch im Rahmen der Sendung "Bürgeranwalt" war das Finanzministerium zu keiner Kompromisslösung bereit.

Volksanwältin Gertrude Brinek ist empört: „Der Bürger muss also mehr wissen, als das Finanzministerium? Es kann doch nicht sein, dass die Nachlässigkeit des Finanzamts den Bürgerinnen und Bürgern umgehängt wird.“ Die Volksanwältin fordert daher die Rückzahlung des Betrags an den Steuerzahler im Wege der Nachsicht. Denn eines ist für Brinek klar: „Eine bürgerfreundliche Verwaltung ist das wohl nicht!“