Individuelle Kennzeichnung der Vollzugsbediensteten gefordert

26. August 2015

Die Kommissionen nahmen in Österreichs Justizanstalten wiederholt wahr, dass Insassinnen und Insassen die Namen der Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten nicht kennen, da diese weder ein Namensschild tragen, noch sonst eine sichtbare individuelle Kennzeichnung haben. Zuletzt musste die Kommission in der Justizanstalt Wiener Neustadt feststellen, dass die Mehrheit der Insassinnen und Insassen die Namen der dort beschäftigten Vollzugsbediensteten nicht wüssten und nicht informiert waren, wer Stockchefin oder Stockchef sei.

Das Bundesministerium für Justiz steht der Anregung einer individuellen Kennzeichnung von Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten vorerst ablehnend gegenüber. Im Bedarfsfall sei eine erforderliche Zuordnung von handelnden Personen, die nicht namentlich bekannt sind, auch ohne individuelle Kennzeichnung möglich. Die Identität einer handelnden Person könne auch unter Berücksichtigung der Dienstpläne und der beschwerderelevanten Orts- und Zeitangaben im Nachhinein festgestellt werden. Hingegen sei, was den einzelnen Beamten betrifft, eine Zunahme von „willkürlichen Vorwürfen“ sowie die Gefahr für das private Umfeld der Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Falle einer Individualisierbarkeit der Vollzugsbediensteten zu befürchten.

Die Volksanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass mit einer individuellen Kennzeichnung der Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten – vorzugsweise durch Namensschilder - eine größere Transparenz erzielt werden kann. In zahlreichen europäischen Ländern und den USA wurde bereits aus Gründen der Transparenz eine Namens- bzw. Kennzeichenpflicht für Polizistinnen und Polizisten eingeführt.

Transparenz kann zur Gewaltprävention in Justizanstalten beitragen. Eine individuelle Kennzeichnung von Vollzugsbediensteten gewährleistet eine größere Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit ihres Verhaltens. Dadurch kann das Vertrauen der Insassinnen und Insassen in das Handeln der Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten erhöht und Gewalt vorgebeugt werden. Schließlich vermag eine Identifizierung der in Justizanstalten tätigen Personen auch ungerechtfertigten Vorwürfen vorzubeugen.

Aus gegebenem Anlass hat die Volksanwaltschaft den Menschenrechtsbeirat um Stellungnahme ersucht, wie dieser die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten sieht. Von Interesse ist auch, welche Art der Kennzeichnung (z.B. Name, Dienstnummer) aus seiner Sicht zu präferieren ist.