Hundezucht in Wiener Eigentumswohnung

27. Jänner 2016

Ein Nachbar beschwerte sich über die Hundezucht in einer Eigentumswohnung bei der zuständigen Abteilung des Magistrats Wien, leider ohne Erfolg. Die im Internet angepriesene „Familien-Aufzucht“ verursachte monatelang Verschmutzungen durch Hundekot und -urin, welche zu unerträglichen Geruchsbelästigungen führten. Zunächst war die Magistratsabteilung jedoch der Ansicht, dass es sich um keine widmungswidrige Nutzung handeln und die Zucht den veterinärrechtlichen Regelungen entsprechen würde.

Schlussendlich konnte Volksanwältin Brinek die MA 37 doch davon überzeugen, dass die Hundehaltung in diesem Ausmaß – insbesondere in der Welpenzeit – eine widmungswidrige Nutzung darstellt, welche zu untersagen ist. Brinek ist überzeugt: „Eine Hundezucht auf 90m² im Stadtgebiet führt über kurz oder lang zu menschlichem und tierischem Leid.“ Klar ist auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs: Eine Hundezucht ist mit konsensgemäßer Wohnnutzung unvereinbar! Einmal mehr konnte die Volksanwältin das Anliegen eines beschwerten Nachbarn zur Zufriedenheit erledigen.