Hörgerät für junge Mutter nicht bewilligt

21. April 2018

Seit 2012 leidet eine junge Mutter an einem Tinnitus mit beidseitiger Hörminderung. Neben der Betreuung ihres Kleinkindes arbeitet sie geringfügig im Büro einer KFZ-Werkstätte. Dort ist sie für Terminvereinbarungen, Reparaturannahmen und Rechnungsabwicklungen zuständig. Die Arbeit bereitet ihr Spaß, nur der Lärm in der Werkstätte und die Arbeit am Telefon machen ihr aufgrund des starken Tinnitus zu schaffen. 2017 nimmt sie in der Hoffnung auf Linderung ihrer Beschwerden an einer Studie teil. Erprobt hat sie ein spezielles Hörgerät, das vor allem für Menschen mit Tinnitus entwickelt wurde. Dieses Gerät erzeugt ein Rauschen, dass das ständige Surren des Tinnitus verdrängt.

Nach Auslaufen der Studie beantragte die Oberösterreicherin dieses spezielle Hörgerät. Bewilligt wurde aber nur ein herkömmliches Hörgerät. Für das beantragte Gerät müsste die junge Frau selbst rund 2300 Euro aufzahlen.

Volksanwalt Günther Kräuter prüfte den Fall und konfrontierte den Leiter der Rechtsabteilung der PVA, Mag. Berndt Pokorny und den Leiter der Abteilung Heilbehelfe der OÖGKK in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ mit der Beschwerde der Oberösterreicherin.

In ihrem Fall wird die Grundversorgung, also ein Standard-Gerät, finanziert. Unter gewissen Voraussetzungen können Versicherte eine „Sonderversorgung“ erhalten. Nach dem Hörgeräte-Gesamtvertrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger erhalten Personen aus beruflichen Gründen diese Sonderversorgung unter anderem bei einer Tätigkeit in häufig wechselnden Geräuschsituationen und/oder bei Kommunikation mit mehreren Personen.

Volksanwalt Kräuter betont, dass gerade das spezielle Hörgerät der jungen Frau eine Berufsausübung ermöglicht und appelliert im Sinne der Betroffenen schnell eine Lösung zu finden.

Nachgefragt: Berufliche Integration für Menschen mit Beeinträchtigung

Nach dem Besuch der Volks-, Haupt- und polytechnischen Schule und mehreren positiv absolvierten Praktika wurde eine junge Frau, aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten und ihrer körperlichen Beeinträchtigung, von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für dauerhaft erwerbsunfähig erklärt. Obwohl sie gerne arbeiten wollte, blieb ihr dieser Wunsch verwehrt. Volksanwalt Kräuter verwies in der Sendung darauf, dass der Fall der jungen Frau stellvertretend für viele ähnliche Fälle stehe. Dabei handelt es sich um junge Menschen, die aufgrund ihrer „originären“ Behinderung für dauerhaft erwerbsunfähig erklärt werden und in die Sozial- und Behindertenhilfe gedrängt werden.

Nach der Sendung erreichte die Volksanwaltschaft eine gute Nachricht. Ein Florist bot der Salzburgerin einen Job in seiner Blumenhandlung an.

Volksanwalt Kräuter ist über den positiven Ausgang in diesem Einzelfall sehr erfreut. Die Volksanwaltschaft  fordert für eine generelle Verbesserung eine Gesetzesänderung und steht diesbezüglich auch in Kontakt mit der Behindertenanwaltschaft.