Grundabtretung für eine nie errichtete Straße

6. Februar 2016

Die Grundabtretungen erfolgten schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts und hätten die Errichtung einer 30 Meter breiten Straße möglich gemacht. Bis heute ist die vor den Einfamilienhäusern verlaufende Straße jedoch nur fünf Meter breit und ein Ausbau ist mittlerweile gar nicht mehr möglich, da im weiteren Straßenverlauf Häuser errichtet wurden. Die Flächen befinden sich im öffentlichen Gut, die Widmung lautet auf Bauland/Wohngebiet und im Bebauungsplan ist eine Nutzung als Parkplatz vermerkt. Umso absurder erscheint es, dass die Gemeinde Wien nunmehr von den zufahrenden und parkenden Anrainerinnen und Anrainern verlangt, dass sie entweder eine Miete oder einen hohen Kaufpreis für die ehemals kostenlos abgetretenen Flächen bezahlen sollen. Mehrfache Versuche, eine Rückübertragung zu erwirken, sind gescheitert.

Volksanwältin Brinek dazu: „Die Haltung der Gemeinde Wien ist mehrfach falsch. Man kann gar nicht eine Fläche vermieten oder verkaufen, die im öffentlichen Gut steht. Ich gehe davon aus, dass eine kostenlose Rückübereignung verpflichtend ist, da der ursprüngliche Zweck nie erfüllt wurde.“

 

Nachgefragt: Schadenersatz für schwere Verletzung durch Hundebiss

Im Falle jenes Oberösterreichers, der durch einen Hundebiss schwer verletzt wurde, gibt es bis dato keine Zusage der Gemeinde, einen Schadenersatz zu gewähren. Einmal mehr argumentiert Volksanwältin Brinek die Forderung damit, dass die Gemeinde wusste, dass der Hund gefährlich ist bzw. einen Versicherungsschutz nicht ausreichend geprüft hatte. Zwar hat das Land Oberösterreich mit eine Änderung des Hundehaltegesetzes reagiert, die künftig den „Tourismus“ gefährlicher Hunde unterbindet, aber die Gemeinde entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung. Volksanwältin Brinek fordert wiederum eine Entschuldigung bzw. einen Schadensersatz für die Arztkosten und die erlittenen Schmerzen.