Geruchs- und Rußbelästigungen durch einen Pizzaofen

20. Oktober 2016

Die Mieterin einer Dachgeschosswohnung in Wien wandte sich wegen unerträglicher Umstände an die Volksanwaltschaft. Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich seit vielen Jahren eine Holzofen-Pizzeria, doch erst seit der Neuübernahme des Lokals komme es zu Rauch- und Rußbelästigungen für sämtliche Bewohner im Dachgeschoss. Vom Abluftrohr des Kamins würden bis zu 2 mm große Rußteilchen und Rauch über die zum Lüften geöffneten Fenster in die Wohnungen dringen. Die Folge seien Gesundheitsgefährdungen für die Bewohner und Sachschäden an den Möbeln in deren Wohnungen.

Weder Beschwerden bei der Gewerbebehörde noch eine vom Betreiber in Auftrag gegebene Verlängerung des Abluftrohres am Dach um ca. 1-2 m hätten eine Verbesserung bewirkt.

Erst durch das Einschreiten der Volksanwaltschaft fand schließlich eine Probeheizung des Pizzaofens im Beisein von Vertreterinnen mehrerer Magistratsabteilungen statt. Dabei stellte sich heraus, dass der ursprünglich vorhandene, holzbefeuerte Pizzaofen entgegen den Einreichunterlagen nicht bloß ein wenig versetzt, sondern viel mehr ein gänzlich neuer, holzbefeuerter Pizzaofen installiert worden war.

Der medizinische Amtssachverständige verfolgte die Probeheizung des Pizzaofens in der Dachgeschosswohnung der Beschwerdeführerin und nahm deutlichen Rauchgeruch und Rußablagerung wahr. Eine Verminderung der Wohnqualität sowie eine damit verbundene unzumutbare Belästigung aus der Betriebsanlage lagen aus seiner Sicht daher definitiv vor.

Der gewerbetechnische Amtssachverständige führte aus, dass der vorhandene neue Ofen nicht genehmigungsfähig sei, da eine zusätzliche Rauchgaswaschanlage notwendig wäre. Eine alternative Möglichkeit für den Betreiber wäre nur die Installation eines Gas- oder Elektropizzaofens. 

Kurze Zeit später entfernte der Betreiber den Holzofen und nahm einen elektrisch betriebenen Pizzaofen in Betrieb. Der Beschwerdegrund war somit behoben und das Problem der Hausbewohnerinnen und -bewohner behoben.