Gemeinde setzt Wohnstraße außer Kraft

11. Juli 2017

Durch kreuzweises Überkleben der Hinweisschilder machte die Gemeinde St. Michael im Lungau eine Wohnstraße kurzerhand wieder zu einer Durchzugstraße. Sehr zum Unmut der Anrainer. Ein Bürger wandte sich im Jänner 2017 an Volksanwältin Brinek, die den Fall prüfte und einen Missstand in der Gemeindeverwaltung feststellte.

Ein Bürger der Gemeinde St. Michael im Lungau wandte sich an Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, um auf die gefährliche Verkehrssituation in seiner Wohnstraße aufmerksam zu machen. Die Wohnstraße in der Eschengasse war im Jahr 2000 verordnet worden. In der Praxis hielt sich jedoch kaum jemand daran. Da sie eine bequemere Zufahrtsmöglichkeit bietet, wird sie zur Durchfahrt benützt – von den nahegelegenen Hotels, den Mitarbeitern des Seniorenwohnheims und den Besuchern des Eistockschützenplatzes. Die Situation verschärfte sich als die Straße zusätzlich als Baustellenzufahrt zu einem der Hotels genützt wurde. Über die Bauzeit hatte die Gemeinde die Anrainer nicht informiert. Lediglich die Hinweisschilder der Wohnstraße waren überklebt worden.

Die Volksanwaltschaft prüfte den Fall und stellte fest, dass bereits das in Kraft treten der Wohnstraßenverordnung im Jahr 2000 problematisch war, da es nicht in einem Aktenvermerk festgehalten wurde. Um die Baustelle von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 über die Wohnstraße beschicken zu können, hätte die Behörde schließlich eine Aufhebungsverordnung erlassen müssen. Die Gemeinde argumentierte ihr Versäumnis mit der Dringlichkeit der Maßnahme. Sie konnte jedoch keine entsprechenden Unterlagen vorlegen, die belegen, dass die Vorgehensweise unaufschiebbar gewesen wäre. Beide Vorgehensweisen wurden daher von Volksanwältin Brinek beanstandet.