Flugrettung

16. August 2010

Die Flugrettung fliegt in Österreich ganzjährig rund 7.000 alpine und nicht alpine Einsätze. Sie wird im Wesentlichen durch Kostenerstattungen seitens der Sozialversicherung und/oder Einnahmen aus Privatvorschreibungen nach Freizeitunfällen am Berg finanziert.

Dieses Finanzierungssystem ist für sich mittel- und langfristig nicht tragfähig. Hinzu kommen veraltete Rettungsleitstrukturen und unklare Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern beim überregionalen Rettungswesen. Das Rettungswesen ist Landessache. Sieben Bundesländer haben 1984 aber die Errichtung eines gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienstes mit dem Bund vereinbart und diesem teilweise wieder Kompetenzen übertragen. Das macht den „Kompetenzdschungel“ perfekt. Der Gesundheitsminister richtete zu Beginn des Jahres 2009 eine Arbeitsgruppe ein und brachte erstmals alle Kostenträger an einen Tisch.

Eine österreichweite und einheitliche Lösung kam wegen der regional unterschiedlichen Bedingungen aber nicht zustande. Aufgrund der vorsorglichen Vertragskündigung des ÖAMTC ist bis Ende 2010 aber eine Regelung zu finden. Gibt es keine fristgerechte Lösung, müssen Patientinnen und Patienten dann nicht nur bei alpinen, sondern auch bei nicht alpinen Rettungshubschrauber-Einsätzen zur Kasse gebeten werden.

Mehr als 50.000 Menschen verletzten sich jährlich allein bei Ski- und Snowboardunfällen so stark, dass Spitalsaufenthalte notwendig werden. Bei der Volksanwaltschaft langen laufend Beschwerden ein, weil Krankenversicherungsträger keinen Kostenzuschuss für die Bergung durch Rettungshubschrauber im alpinen Gelände leisten. Selbst für den Fall, dass eine medizinische Notwendigkeit für Flugrettungstransporte nachträglich auf Basis gesicherter Diagnosen anerkannt werden, limitieren die Krankenversicherungsträger die Kostenrückerstattung. Oftmals betragen die Restkosten solcher Einsätze mehr als 3.000,-- EUR. Sie müssen von Betroffenen selbst getragen oder durch deren Privatversicherungen übernommen werden.

Im steirischen Freizeitgebiet Riesneralm/Donnersbachwald wird diesem Problem seit Juli 2009 Rechnung getragen. Kundinnen und Kunden erwerben bereits durch den Kauf einer Liftkarte auch automatisch einen umfassenden Versicherungsschutz. Im Ernstfall übernimmt die ALPGARANT SAFETY ZONE & SERVICES GmbH die Gesamtkosten von Pisten-, Berg- und Hubschrauber-Rettungseinsätzen und managt für die Verunfallten die Leistungsabwicklung. Dieses Versicherungsmodell ist vorbildlich und sollte nach Meinung von Volksanwalt Dr. Peter Kostelka von der Tourismuswirtschaft österreichweit aufgegriffen werden.