Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Volksanwältin Brinek referiert zu kommender Gesetzesänderung in Villach

29. März 2018

„In der geplanten Gesetzesreform ist vor allem der Wille der Betroffenen maßgeblich“, betonte Volksanwältin Gertrude Brinek ihm Rahmen eines Vortrages zum kommenden Erwachsenenschutzgesetz bei einer Veranstaltung des Kärntner Bildungswerks.

 „Die angeregte Diskussion zeigte einmal mehr, wie wichtig den Menschen die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Altern mit der passenden Unterstützung sind“, ist Brinek überzeugt. Unterstützen statt Entmündigen, lautet auch das Kernziel der Gesetzesänderung, welche ab 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Das neue Erwachsenenschutzgesetz folgt einem mehrstufigen Modell, welches auf der Vorsorgevollmacht, dem wesentlichen Fundament für mehr Selbstbestimmung, basiert.

Was konkret dies in der Umsetzung bedeutet, wird in der aktuellen Publikation der Volksanwaltschaft "Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft" präsentiert. Im Rahmen von Beiträgen nehmen ausgewiesene Expertinnen und Experten Stellung zum neuen Erwachsenenschutzgesetz, kommentieren und diskutieren Entwicklungen und Reformwege. Sie liefern eine interdisziplinäre Perspektive auf ein gesellschaftlich komplexes Problem.