Erfreuliche Einsicht zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Burgenland - Verordnungsentwurf der Landesregierung liegt vor

5. März 2018

Die kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft wegen sexueller Übergriffe in einer inadäquaten Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Burgenland führt nun zu weitreichenden Konsequenzen.

Volksanwalt Günther Kräuter: "Ich freue mich über die Einsicht. Die burgenländische Landesregierung entspricht der Empfehlung der Volksanwaltschaft vollinhaltlich, fachliche Standards per Verordnung festzulegen, gewaltpräventive und sexualpädagogische Konzepte verbindlich aufzutragen und die zulässige Gruppengröße drastisch zu beschränken."

Die Gruppengröße in den sozialpädagogischen Einrichtungen werde nun von 16 auf maximal 10 Personen reduziert, ein aufgestockter und qualitativ verbesserter Personaleinsatz sei vorgesehen und das Wohn- und Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen werde nachhaltig verbessert.

Kräuter abschließend: "Ich werde dem ergänzenden Wunsch der Landesregierung, den Verordnungsentwurf seitens der Volksanwaltschaft zu bewerten umgehend nachkommen, um zu einer raschestmöglichen Umsetzung beizutragen."