Erfolgreicher Erfahrungsaustausch mit dem Bundesverwaltungsgericht

16. Oktober 2017

Im Rahmen eines Informationsgesprächs präsentierte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Zahlen, Daten und Fakten rund um den überdimensionalen Anstieg der Verfahren und den damit verbundenen Herausforderungen. Laut einer aktuellen Prognose des BVwG wird sich das Verfahrensaufkommen von 19.900 Fällen im Jahr 2014 auf rund 40.000 Fälle im Jahr 2017 mehr als verdoppeln. Aufgrund dieses Anstiegs konnten zahlreiche Verfahren nicht innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungspflicht abgeschlossen werden.

Die Volksanwaltschaft hat dies im Rahmen ihrer Prüftätigkeit wiederholt kritisiert. Da organisatorische Mängel und steigende Asylanträge an sich keine rechtlich relevante Rechtfertigung darstellen. Um diesen Rückstand aufzuarbeiten, hat das BVwG in den vergangenen Monaten zahlreiche personelle, technische und organisatorische Optimierungsschritte gesetzt. Die Volksanwaltschaft begrüßt diese Bemühungen, die Ende 2018 voraussichtlich dazu führen werden, dass der Rückstau weiter verringert werden kann.

„Ich bedanke mich für die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Volksanwaltschaft bleibt jedoch dran. Ich dränge weiterhin auf eine rasche Erledigung der Fälle, wie es das Gesetz vorsieht“, freut sich die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek über den interessanten Erfahrungsaustausch mit dem BVwG.