Erfahrungsaustausch zu Menschenrechten

20. Oktober 2017

Als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) ist die Volksanwaltschaft seit 1.7.2012 mit der Einhaltung, dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte in Österreich betraut. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Kommissionen, reflektierte die Volksanwaltschaft am 19. und 20. Oktober 2017 ihre Arbeit der letzten fünf Jahre im Bereich der Menschenrechte.

Auf Einladung der Volksanwaltschaft fand am 19. und 20. Oktober 2017 ein österreichweiter Erfahrungsaustausch aller Kommissionsmitglieder in Wien statt. Gemeinsam wurde Bilanz über die vergangenen fünf Jahre gezogen: Neben Erfolgen wurden auch zukünftige Weiterentwicklungen diskutiert. Denn „Menschenrechte sind erst dann etabliert, wenn es ein solides Wissen darüber gibt, ein gefestigtes (öffentliches) Bewusstsein sowie eine unbeirrt tätige und anerkannte Kontrolle”, so die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek.

Im Eröffnungsvortrag stellte Univ. Prof. Helmut Fuchs den Gesetzesentwurf zum Maßnahmenvollzug im Detail vor. Dieser war zuvor von der Volksanwaltschaft in einer ausführlichen Stellungnahme kommentiert worden. Die Kommissionsleiterin Univ.-Prof. Verena Murschetz und der Kommissionsleiter Prof. Reinhard Klaushofer sowie der Generaldirektor für den Strafvollzug im BMJ Erich Mayer nutzten die Gelegenheit und diskutierten den Gesetzestext aus Sicht ihrer praktischen Arbeit.

In einzelnen Arbeitsgruppen reflektierten die Expertinnen und Experten ihre Arbeit und besprachen mögliche Weiterentwicklungen. „Im Sinne von ‘promote and protect’ fällt uns noch Vieles ein, um das Menschenrechtsmandat engagiert auszufüllen“, bedankte sich die derzeitige Vorsitzenden der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek abschließend bei den Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit.

Der verfassungsrechtliche Auftrag der Volksanwaltschaft umfasst die Überprüfung von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Um diese Aufgabe umsetzen zu können, hat die Volksanwaltschaft sechs regionale Kommissionen eingerichtet, die uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen haben. Die Besuche werden von Expertinnen und Experten unterschiedlichster Fachrichtungen im Auftrag der Volksanwaltschaft durchgeführt. Damit soll präventiv verhindert werden, dass Menschen in solchen Einrichtungen jeglicher Misshandlung ausgesetzt sind.