Erfahrungsaustausch des Nationalen Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter

20. November 2014

Am 14. und 15. November 2014 kamen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zu einem Erfahrungsaustausch in Graz zusammen. Mit diesen regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben für den präventiven Menschenrechtsschutz gemäß internationalen Standards durchgeführt werden.

Bereits zum fünften Mal seit der Erweiterung um das Mandat des Nationalen Präventionsmechanismus organisierte die Volksanwaltschaft die Zusammenkunft mit ihren Kommissionsleiterinnen und –leitern sowie den Mitgliedern der Kommissionen. Die Treffen dienen auch dem Austausch der Kommissionen untereinander.

Internationale Impulse zum Thema Prävention

Nach einleitenden Worten der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek, berichtete der Menschenrechtsexperte des Europarates Markus Jaeger über internationale Erfahrungen mit der Arbeit von Nationalen Präventionsmechanismen. Jaeger ist Leiter der Koordinationsstelle für Migration des Europarates und Koordinator des Europäischen Projekts zur Folterverhütung und begleitete die Volksanwaltschaft von Beginn an bei der Arbeit zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Seine Erfahrungen aus dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Nationalen Präventionsmechanismen (NPM), als Menschenrechts-Ausbildner und international gefragter Vortragender und Experte fungierten als Grundlage für die Bearbeitung der Frage „Was ist und wie funktioniert Prävention“. Im Anschluss an seinen anregenden Vortrag reflektierten die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen wie Jaegers Ausführungen und Anregungen umgesetzt werden können.

Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Opfern von Gewalt

Im Zuge des Treffens setzte man sich auch mit der Frage auseinander, wie mit Gewaltopfern umgegangen werden sollte - so etwa bei Befragungen bei Kommissionsbesuchen. Barbara Jauk, die auch im Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft tätig ist, berichtete aus ihrer langjährigen Erfahrung im Gewaltschutzzentrum Steiermark. Gemeinsam mit den Kommissionen und der Volksanwaltschaft ging sie der Frage nach, welche Faktoren dazu beitragen können, dass Gespräche mit Gewaltopfern gelingen können, welche Belastungs- und Entlastungsfaktoren bei der Befragung von Opfern zu beachten sind und wie Befragungen vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden.

Evaluierung der bisherigen Arbeit des NPM

Die Zusammenkunft der Kommissionen und der Volksanwaltschaft bot auch die Möglichkeit, die zweijährige Arbeit als Nationaler Präventionsmechanismus zu evaluieren. In zwei Modulen reflektierten die Teilnehmenden über die Effektivität der Tätigkeit und der Arbeitsabläufe. Sie gaben damit wichtige Impulse, um auch in Zukunft die optimale Zusammenarbeit zwischen Kommissionen und Volksanwaltschaft sicherzustellen und zu verstärken.